Wolfgang-Walther Schmidt - H.-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh - Internet: www.langenberger-musikschule.de - E-Mail: Langenberger-Musikschule@owl-online.de



An den

ARD ZDF Deutschlandradio - Beitragsservice - 50656 Köln 29. Mai 2022

Beitragsnummer 568 811 150 - Ihr Mahnschreiben vom 17.05.2022



Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie fordern mich - das heißt Wolfgang-Walther Schmidt, Hermann-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh - auf mit Schreiben vom 17.05.2022 einen Betrag 114,64 Euro - der sich aus mehreren Festsetzungsbescheiden und einer offenen Forderung ab April 2022 unter der von Ihnen "vergebenen" Beitragsnummer 568 811 150 zusammensetzt - bis zum 7.06.2022 zu zahlen, ohne Angabe einer Kontoverbindung.

Ich - das heißt Wolfgang-Walther Schmidt, Hermann-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh - habe am 15.05.2022 den Betrag von 177,79 Euro unter der von Ihnen "vergebenen" Beitrags- oder Teilnehmernummer 671758307 überwiesen. Ihre Forderungen basieren auf einer offenkundig sehr seltsamen Art der "doppelten Buchführung". Ein und derselbe Bürger des Landes NRW, mit ein und derselben Anschrift, wird mehrfach zur Kasse gebeten für die "Bereitstellung der Möglichkeit" nicht bestellte, nicht gewünschte Sendungen von Tendenzbetrieben zu empfangen oder nicht zu empfangen.

Auf der oben angegebenen Internetseite ‘www.langenberger-musikschule.de' finden sich u.a. folgende unter der Adresse aufzurufende, ausführliche und dokumentierende Artikel

1. "GEZ und WDR in Köln, Wegelagerei und vollständige Blamage" vom 7. Mai 2007. Aus einer Zeit der Bundesrepublik, in der immerhin noch das tatsächliche Vorhandensein von Empfangsgeräten zur Grundlage von Gebührenforderungen gemacht wurde.

2. "Grundgesetzwidriges Zwangsgeld-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 18. März 2016 zur Finanzierung von Tendenzbetrieben der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten und von ideologischem Giftmüll. Demokraten fordern: Keine 218 Millionen Euro der ARD/ZDF-Zwangsgeldzahler für Übertragungsrechte der Fußball WM Juni/Juli 2018 zur Legitimierung von Putins - und seiner Komplizen in Iran, Syrien etc. - Kriegsverbrechen".

In der Hermann-Hesse-Str. 2a in Gütersloh - wo ich seit 2014 lebe und arbeite und nun seit mehr als 2 Jahren versuchen muß, die covid-19 Pandemie - die für den Kulturbereich und insbesondere die Musik verheerend ist - zu überstehen, habe ich einen Computer für die Korrespondenz (z.B. der heutige Brief), für die Buchführung, für Notendruck. Auch e-mail Korrespondenz ist heute unverzichtbar, z.B. in der Kontoführung, im Bestellwesen, zum Empfang von Rechnungen, zur Benachrichtigung von Eltern und Schülern etc.

Weil ich daher den Computer beruflich benötige, muß ich nicht den Kriegsverbrecher Putin und sein Regime - seit 2018 durch Beitragstragszahlungen für Tendenzbetriebe in der Bundesrepublik -finanziell unterstützen. Wenn ich Nachrichtensendungen auch per Computer anschaue, halte ich mich an britische Sender wie z.B. die BBC, französische wie France24 in englisch und französisch usw. Diese Sender können ohne "Gebührenzahlungen für die Bereitstellung der Möglichkeit" per Internet empfangen werden. Sie nutzen mehr oder weniger Werbeeinnahmen um sich zu finanzieren. Das ist lästig, aber akzeptabel. Die Internetseiten der "Wikipedia" in englisch, französisch etc. werden aus grundsätzlichen Überlegungen von Werbung freigehalten, wenn es auch nicht einfach ist. Es handelt sich um eine soziale Bewegung, die sich mit Ideenhandel - wie in Tendenzbetrieben üblich - nicht vereinbaren läßt.

Bei Ihren verlangten Gebührenzahlungen handelt es sich um "Zwangsgeld", dessen Eintreibung - zumal mit Zwangsmitteln - der Demokratie widerspricht.



Mit freundlichen Grüßen Wolfgang-Walther Schmidt



Anlage: Überweisungsbeleg vom 15.05.2022, Schreiben der Stadt Gütersloh vom 6.05.2022