Die Kreispolizei des Kreises Gütersloh deckt feiges, gewaltbereites Gesindel

(Artikel vom 7. Mai 2007)



Kapitel 1: Am Mittwoch den 22.10.2003 wurde von der Musikschule Schmidt bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh (bei Herrn Löher) Anzeige erstattet gegen den Halter des PKW BI-PK-800 wegen Bedrohung.

Bereits am 8.10.2003 hatte sich die Musikschule an die Kreispolizei gewandt, nachdem das dritte Mal ein an der Wand des Geschäfts- und Schulgebäudes angebrachtes Schild: "Musikschulparkplatz - nur für Kunden bitte" abgenommen und entwendet worden war. Eine Polizeistreife hatte den Vorgang zu Protokoll genommen.

Am genannten Mittwoch, den 22.10.2003 vormittags wurde ein neues Schild angebracht und es wurden nachmittags Fotos von der Musikschule gemacht, für alle Eventualitäten und auch für einen Musikschulprospekt. Vor Schaufenster und Eingang war ein blauer Renault, Kennzeichen BI-PK-800, geparkt. Später - gegen 17 Uhr etwa, kam der Halter - wie sich später herausstellte Knut Poggenpohl - des PKW, fuhr die Straße zum Wenden und kam wieder an der Musikschule vorbei, wo der Leiter der Musikschule nun stand. Poggenpohl hielt an und wurde gefragt (durch das geöffnete Fenster), ob er das Schild nicht gelesen habe. Daraufhin sagte Poggenpohl: "Soll ich aussteigen?" Er fügte hinzu: "Wollen Sie Prügel?" Der Musikschulleiter sagte, das sei unverschämt. Daraufhin stieg Poggenpohl aus und rief: "Sie sind ja nicht normal." Da er sich in bedrohlicher Haltung näherte, zog sich der Musikschulleiter - um eine Prügelei zu vermeiden - in das Gebäude zurück. Poggenpohl betrat den Musikschulraum, weiterhin in bedrohlicher Haltung und verließ trotz Aufforderung, den Raum umgehend zu verlassen, das Gebäude erst als sich der Musikschulleiter an das Telefon setzte und scheinbar zu telefonieren anfing. Draußen stieg Poggenpohl daraufhin in sein Auto und fuhr davon. Der genannte PKW war übrigens schon mehrfach seit Anfang 2003 nicht berechtigt im Eingangsbereich der Musikschule geparkt worden.

Das Fahrzeug BI-PK-800 am 22.10.2003 (und weiteres Fotos mit Kennzeichen)







Die Bearbeitung der am gleichen Tag erstatteten Strafanzeige (s. oben) lag bei einem Herrn Keller von der Polizeiinspektion KK1 der Kreispolizei Gütersloh. Mit Schreiben vom 16.12.2003 teilte die Staatsanwaltschaft Bielefeld (Aktenzeichen 4 UJs 18203/03) - unter Zugrundelegung der sogenannten "Ermittlungsergebnisse" der Kreispolizei - mit, daß das Verfahren eingestellt worden sei, weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Der Kreispolizei lagen selbstverständlich die Beweisfotos mit dem Kfz-Kennzeichen vor, s. das folgende Schreiben vom 28.10.2003.

Schreiben der Polizeiinspektion KK1 der Kreispolizei vom 28.10.2003



Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld





Eine dreistere Veralberung als diese geschilderte seitens der Polizeibehörde kann es kaum geben.

Beweis: Nach Eingreifen unseres Rechtsanwaltes und anwaltlicher Anforderung der "Ermittlungs"-Akten wurde mit Schreiben vom 11.03.2004 seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß das Ermittlungsverfahren gegen Knut Poggenpohl (ein Wunder war geschehen: der Polizei war die Zuordnung eines Halters zu einem Kfz gelungen) wegen Bedrohung eingestellt worden sei. Zitat: "Vorliegend angedrohte Tat (Körperverletzung) ist jedoch "nur" ein Vergehen." Außerdem habe der Beschuldigte die ihm zur Last gelegte Tat bestritten.

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 11.03.2004





Also handelt es sich bei dem Beschuldigten um jemanden, der nicht nur gewaltbereit und rücksichtslos - auch was Gesetzesüberschreitungen betrifft - ist, sondern dazu noch bodenlos feige.



Kapitel 2: Am Mittwoch, 28. März 2007, wagt es der vorbezeichnete Knut Poggenpohl, die Räume der Musikschule Schmidt etwa um 17:40 Uhr zu betreten und den Unterricht eines Geigenschülers massiv zu stören. Poggenpohl hat das Gebäude vorsätzlich betreten und auf die Aufforderung des Musikschulleiters, das Gebäude und den Raum zu verlassen, überhaupt nicht reagiert. Poggenpohl hat dann sogar versucht, den Geigenschüler, dessen Geigenunterricht er in unverschämter Weise unterbrochen hat, zu befragen, ob es sich bei einem an der Außenwand der Musikschule in den fest installierten Fahrradständern abgestellten (und abgeschlossenen) Fahrrad um dessen Fahrrad handele. Auf seine Fragen hat er selbstverständlich keine Antwort erhalten. Erst als der Musikschulleiter nach wiederholten Aufforderungen an ihn, das Gebäude zu verlassen, zum Telefon ging und (wieder scheinbar, wie 2003) zu telefonieren anfing, hat Poggenpohl schließlich die Schule verlassen.

Dem nach § 123 Strafgesetzbuch eindeutig widerrechtlichen Betreten (und Aufenthalt in) unserer Musikschule war unmittelbar vorausgegangen, daß der Musikschulleiter das Kfz des Knut Poggenpohl mit dem Kennzeichen BI-PK-800, das in einer Feuerwehrdurchfahrt der Häuserzeilen in der Hermann-Hesse-Straße und noch dazu in einer die Passanten und Anwohner belästigenden Weise teils auf dem Gehweg rechtswidrig geparkt war, fotografiert hatte.

Das Fahrzeug BI-PK-800 am 28. März 2007 um ca. 17:40 Uhr aus einer Serie von Fotos, deren zeitliche Reihenfolge unbezweifelbar ist



Diesem Foto und dem sich anschließenden Hausfriedensbruch war Stunden zuvor vorausgegangen, daß der Halter des Kfz BI-PK-800 sich an dem Fahrrad, das er mit seinem Kfz blockiert hatte, zu schaffen gemacht hatte und bei dem Beiseiteräumen die Lenkung des Fahrrades (bei dem Fahrrad handelt es sich übrigens um das Fahrrad des Musikschulleiters) beeinträchtigt hatte.

Über die weitere Entwicklung hinsichtlich dieser Zweitauflage vom 28. März 2007 des Poggenpohlschen Hausfriedensbruchs wird im Folgekapitel berichtet.



Das unbefugte Hantieren an fremden Fahrrädern auf dem Gelände der Musikschule und ihr Beschädigen ist mehrfach in den vergangenen Wochen und Monaten festgestellt worden. (Fotos und Reparaturrechnung vorhanden.) Seit 2003 - dem Beginn unserer Musikschultätigkeit in der Hermann-Hesse-Str. 2a - hat es mit einigen Mitgliedern einer Bande aus dem Viertel beständig Probleme gegeben, die ausgerechnet die Stellflächen der Musikschule zu ihrem Bandentreffpunkt (häufig mit etlichen PKWs mit Kennzeichen aus Gütersloh und Bielefeld) ausersehen hatten. Zu den Übungen dieser Bande gehört: das Zurücklassen von Müll (Getränkedosen, Flaschen, Zigarettenschachteln etc.), das Entwenden von Musikschulschildern, Beleidigungen, Belästigungen und Bedrohungen, vermutlich der Diebstahl mehrerer Fahrräder (denn allein dem Musikschulleiter sind in 2003 und 2004 zwei vor der Musikschule abgestellte Fahrräder gestohlen worden, Ermittlungen nach gestellten Strafanträgen ergebnislos - man ahnte es schon - eingestellt), Sachbeschädigungen (z.B. Umwerfen von Fahrrädern mit dem Ergebnis beschädigter Räder und das Zerstören der Beleuchtung),









vor allem das Zuparken der Musikschuleingänge zu allen Wochen- und Tageszeiten.



Z.B. Mai 2005: Mehrere Fahrzeuge versperren vollständig den Musikschuleingang und die dazugehörenden Personen provozieren den Musikschulleiter.



Z.B. Mai 2005: Das Fahrzeug GT-AY-198 versperrt vollständig den seitlichen Musikschulzugang. Zutritt nur für ganz abgemagerte Leute?



Z.B. 20.02.2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 (zusammen mit einem anderen) versperrt vollständig den Gehweg seitlich der Musikschule, Fahrradständer und Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 22.03.2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 auf dem Gehweg seitlich der Musikschule, außerdem versperrt es die Feuerwehrdurchfahrt.



Ein wunderbar umfangreiches Überepertoire von - wie von Musikschulkunden bemerkt - nützlichen Idioten. Welch wunderbarer Einfallsreichtum. (Dokumentation einer großen Zahl von Vorfällen innerhalb von 4 Jahren bei der Ravensberger Heimstättengesellschaft Bielefeld vorhanden.) Auch deshalb gibt seit 2004 am Ort des Geschehens - in unserem Schaufenster - ein offener Brief an die NSDAP-Zeitung "Die Glocke" Auskunft über den Zusammenhang einer mehr als 30-jährigen Verfolgungsgeschichte. Am selben Ort - in der Hermann-Hesse-Str. 2a - sind daher seit Ostern 2007 rot-weiße Poller aufgestellt, die die Stellflächen markieren und darüber hinaus Auskunft geben über leider nicht belehrbare Zeitgenossen und das, was man andernorts "complicité" nennt.

Wegen diverser Beschwerden und auch Strafanträgen seit 2003 sind der Kreispolizei diese Dinge bekannt. Geht es ihr jetzt darum, die eindeutig beschriebene und (und mit Fotos dokumentierte) Sachlage des Vorfalls am 28. März 2007 und den zweifelsfrei begangenen Rechtsbruch (Hausfriedensbruch) zeitnah zu dokumentieren und der Staatsanwaltschaft das Ergebnis schnellstmöglich mitzuteilen? Die Kreispolizei wagt es - bei ihrer mittlerweile hinreichend bekannten Art von Ermittlung -, die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage zu stellen, zum Bespiel in einer Befragung des Musikschnulleiters durch Herrn Keller am 11.04.2007 um 13 Uhr per Telefon. Vgl. außerdem den Artikel: Heimtückische Kreispolizei Gütersloh



Aus der Liste weiterer Vorfälle im genannten Zeitraum, z.B. Oktober 2003: Das Fahrzeug GT-VH-2222 vor dem Musikschuleingang - reichlich freie Parkplätze in den Parkbuchten.



Z.B. April 2004: Das Fahrzeug GT-BY-1985 versperrt den Musikschuleingang - erkennbar freie Parkplätze in den Parkbuchten der Häuserzeilen.



Z.B. Mai 2005: Das Fahrzeug GT-HP-776 versperrt den Musikschuleingang - reichlich freie Parkplätze in den Parkbuchten.



Z.B. Mai 2005: Das Fahrzeug GT-RB-3006 vor dem Schaufenster.



Z.B. Mai 2005: Das Fahrzeug GT-RB-3006 versperrt den Musikschuleingang.



Z.B. Herbst 2005: Das Fahrzeug GT-M-323 versperrt den Musikschuleingang - reichlich freie Parkplätze in den Parkbuchten.



Z.B. Winter 2005/2006: Das Fahrzeug GT-PA-919 versperrt den Musikschuleingang.



Z.B. Winter 2005/2006: Das Fahrzeug GT-PA-919 versperrt den Musikschuleingang - reichlich freie Parkplätze in den Parkbuchten - die zum Parken frei gegebene rechte Straßenseite frei.



Z.B. Winter 2005/06: Das Fahrzeug GT-RB-3006 vor dem Schaufenster.



Z.B. März 2006: Das Fahrzeug Bi-AE-3334 versperrt den Musikschuleingang - freie Parkplätze in den Parkbuchten - die zum Parken frei gegebene rechte Straßenseite völlig frei.



Z.B. Mai 2006: Das Fahrzeug GT-M-323 versperrt den Musikschuleingang - freie Parkplätze in den Parkbuchten.



Z.B. 22.05.2006: Der Halter des Kfz GT-RB-3006 (später: GT-XI-111) in Aktion, um das Fahrrad "Diermann" vor das Schaufenster der Musikschule zu befördern, kurz nach 12 Uhr mittags (zum Vorfall auch Zeugenaussage).



Z.B. Winter 2006/2007: Das Fahrzeug GT-JH-3386 auf dem Musikschulparkplatz.



Z.B. Frühjahr 2007: Das Fahrzeug GT-MY-615 versperrt den Musikschuleingang.



Z.B. Frühjahr 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 blockiert die Fahrradständer der Musikschule und die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 20.02.2007: Das Fahrzeug GT-M-323 auf der Stellfläche der Musikschule.



Z.B. März 2007: Das Fahrzeug GT-CZ-1004 blockiert die Fahrradständer der Musikschule und die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 blockiert die Fahrradständer der Musikschule und die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. März 2007: Das Fahrzeug GT-CZ-1004 blockiert die Fahrradständer und die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 vor den Fahrradständern der Musikschule blockiert die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 vor den Fahrradständern der Musikschule blockiert die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 17. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 vor den Fahrradständern der Musikschule blockiert die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 19. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 vor den Fahrradständern der Musikschule blockiert die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 21. März 2007: Das Fahrzeug Bi-PK-800 vor den Fahrradständern der Musikschule blockiert die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 22. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 auf dem Gehweg seitlich der Musikschule, außerdem versperrt es die Feuerwehrdurchfahrt.



Z.B. 23. März 2007: Das Fahrzeug GT-KO-906 auf der Stellfläche der Musikschule.



Z.B. 23. März 2007: Das Fahrzeug GT-XI-111 vor den Fahrradständern der Musikschule blockiert die Feuerwehrdurchfahrt.





und das Deponieren von Gegenständen zweifelhafter Herkunft vor der Musikschule (gestohlene Fahrräder, Heizlüfter, Müll etc.):















Die Fortsetzung der vorliegenden zwei Kapitel gibt der folgende Artikel:

Kreispolizei Gütersloh deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch. (14.02./9.10.2008/9.05.2010/23.07.2010)

Dieser Artikel enthält außerdem:

Kreispolizei Gütersloh und das Gesetz des Schweigens - der Fall Bohne (ab 9. Mai 2010)





Weiter zum Artikel: Heimtückische Kreispolizei Gütersloh, gewaltbereites Gesindel und die K-Frage seit 1914

Weiter zum genannten Kapitel 3: Kreispolizei deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch.



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