Kreispolizei des Kreises Gütersloh deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch (Kapitel 3)

(Artikel vom 14. Februar 2008, mit Ergänzungen 2009,2010,2011, 2012 und 2014)



Die Vernehmung des Beschuldigten Poggenpohl fand glücklicherweise nicht in Gütersloh, sondern am 10.05.2007 im Polizeipräsidium Bielefeld statt. Dort war der Beschuldigte (auch durch an ihn gestellte Fragen) so in Verlegenheit, daß er mit einer Falschaussage hinsichtlich der entscheidenden Frage, weshalb er überhaupt die Musikschule betreten habe, den vernehmenden Kommissar zu täuschen versuchte. Um seinen Hausfriedensbruch zu rechtfertigen, machte er die Falschaussage, er habe die Musikschule betreten, weil sein Fahrzeug durch ein Fahrrad blockiert gewesen sei.

Zitat: "Als ich wieder fortfahren wollte, war die Fahrertür meines Fahrzeuges (BI-PK-800) blockiert durch ein Fahrrad. Es stand so eng neben der Tür, dass ich die Tür nicht öffnen konnte. Dies war für mich der Anlass, um in der Musikschule nachzufragen, wem das Fahrrad gehört."

Das hier eingefügte Foto (aus einer Serie von Fotos, deren zeitliche Reihenfolge unbezweifelbar ist) vom 28.03.2007 um ca. 17:40 Uhr, welches auch der Kriminalpolizei seit der Strafanzeige vom 31.03.2007 vorliegt, beweist, daß die Fahrertür des Kfz BI-PK-800 zu dem fraglichen Zeitpunkt nicht durch ein Fahrrad blockiert war.

Das Fahrzeug BI-PK-800 am 28. März 2007 um ca. 17:40 Uhr - aus einer Serie von Fotos, deren zeitliche Reihenfolge unbezweifelbar ist



Das Foto beweist vielmehr, daß sich der Beschuldigte als Falschparker (in mehrfacher Hinsicht) überführt sehen mußte und daher etwas ganz anderes mit seinem widerrechtlichen Eindringen in die Musikschule beabsichtigte. Der Beschuldigte vermutete den Schulleiter nämlich allein im Musikschulraum (weil er diesen unmittelbar zuvor fotografierend außerhalb der Schule gesehen hatte) und beabsichtigte eine Zweitauflage seiner Bedrohung von 2003. Denn er betrat eindeutig nicht die Musikschule, um sich für sein Falschparken zu entschuldigen. Überraschenderweise war der Musikschulleiter nicht allein im Raum, so daß der Beschuldigte Poggenpohl dem anwesenden Violinschüler die ganz unpassende Frage nach einem Fahrrad stellte, welches den Beschuldigten bzw. das Kfz überhaupt nicht blockierte.

Auf die Frage des vernehmenden Kommissars an den Beschuldigten, wie er denn anschließend in sein Auto gekommen sei, fügte dieser zu seiner ersten noch die folgende Falschaussage hinzu: "Das Vorderrad des Fahrrades war angeschlossen. Ich habe das Fahrradheck vorsichtig verschoben, bin eingestiegen und ein Stück weitergefahren. Anschließend habe ich das Fahrrad wieder gerade gerichtet."

In Verbindung mit der in einer Zeugenbefragung der Kriminalpolizei gemachten Zeugenaussage (s. Ermittlungsakte), daß der Musikschulleiter während des Unterrichts kurz den Musikraum verließ, um ein falschparkendes Kfz zu fotografieren, ist der Beschuldigte Poggenpohl der Falschaussage überführt, ferner - weil er, ebenfalls durch die Zeugenaussage belegt, nach mindestens dreimaliger Aufforderung den widerrechtlich betretenen Raum nicht verließ - des vollendeten Hausfriedensbruches. Die zweifelsfrei bewiesene Falschaussage von 2007 weist darauf hin, daß schon 2003 eine Falschaussage seitens des Beschuldigten in der Angelegenheit "Bedrohung", die auch damals mit Hausfriedensbruch verbunden war, gemacht wurde (s. Kapitel 1 und 2 vom 7. Mai 2007).

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld teilt in ihrem Bescheid vom 18.06.2007 unter der Geschäftsnummer 54 Js 1154/07 mit, daß das Ermittlungsverfahren eingestellt worden sei, "weil die Erhebung der öffentlichen Klage nicht im öffentlichen Interesse liegt. Bei dem geschilderten Sachverhalt kommen nur Delikte in Betracht, die nach § 374 der Strafprozeßordnung (StPO) vom Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden können."

Auf diese Privatklage mußte aus Kostengründen verzichtet werden.





Aktualisierung vom September 2008

Am Montag, den 22. September 2008 nachmittags werden auf der Feuerwehrzufahrt zwischen den Gebäuden Hermann-Hesse-Str. 2a und Hermann-Hesse-Str. 2 und 4 Altmöbel, Haushaltsgeräte etc. - offensichtlich eine Entrümpelungsaktion - deponiert. Die genannten Gegenstände werden ausgerechnet so deponiert, daß die Zufahrt zum Parkstreifen vor der Musikschule Schmidt in der Hermann-Hesse-Str. 2a vollständig blockiert wird.

Als am Abend des 22.09. gegen 18:30 Uhr der Musikschulleiter mit seinem PKW den Parkstreifen - auf dem dieser PKW seit Mittag abgestellt ist - zu einem wichtigen betrieblichen Termin verlassen will, muß er feststellen, daß wegen der geschilderten Blockierung der Ausfahrt ein Verlassen des Parkplatzes unmöglich ist.

Blockade des Musikschulparkplatzes am 22.09.08



Er muß daher versuchen, im Nachbarhaus Hausnummer 6 den Bewohner ausfindig zu machen, der durch Rangieren seines PKW (blauer Seat) auf dem zu diesem Haus gehörenden Parkplatz eine Ausfahrt in Gegenrichtung der blockierten Ausfahrt ermöglichen kann.

Der Nachbar, der freundlicherweise etwas später sein Auto tatsächlich entsprechend rangiert, wird gegen 19 Uhr glücklicherweise angetroffen. Sonst wäre der genannte betriebliche Termin - telefonisch vereinbart - vollständig geplatzt und vor allem der Besprechungsgegenstand hinfällig geworden. Nur eine Verkettung unglücklicher Umstände, mangelnde Rücksicht (als Resultat kursierender Verleumdungen) und erneute Unverschämtheit? Die Nazis von Hamburg-Lokstedt (Kirsten Gerhard, Judith Rakers etc.) bis Mainz-Lerchenberg, von Bielefeld bis Köln, die das Telefon abhörenden Gestapo-Ratten (s. den Schlußabsatz dieses Artikels) bzw. ihre heimtückischen Komplizen lassen grüssen. (Vgl. die Artikel auf dieser Internetseite "Nachrichten aus einem wunderbaren Land" vom April 2007, "GEZ und WDR in Köln, Wegelagerei und vollständige Blamage" vom Mai 2007, "Güterslohs kleine Nachwuchsnazis feiern eine Geburtstagsparty" vom Januar 2008, "Das ZDF, der Irak und die Demokratie" vom Mai 2007, "Das Verbrechen Krieg - die Internationale der Zyniker am Werk" vom August 2008 und Westfälische Wahrheitsliebe ... vom Mai 2007.) Das Urteil der Geschichte ist längst gefällt. Unter der Schminke zeigt sich die Fratze eines Generalquartiermeisters Eduard Wagner und der SS.

Die Unannehmlichkeiten und der Ärger waren im übrigen an dem Tag trotz doch noch möglicher Fahrt erheblich. Verpaßte Verabredung, Telefonate, Verspätungen noch mehrerer anderer Personen.



Blockade des Musikschulparkplatzes am folgenden Tag, 23.09.08





Erneute Blockade einige Wochen später, Mitte November 2008





Aktualisierung vom 9. Oktober 2008

Am Sonntag, 5. Oktober 2008 in der Mittagszeit, wird der Musikschulparkplatz erneut von seit 2003 einschlägig bekannten Personen (zum Teil dieselben wie seit mehr als 5 Jahren) als Treffpunkt mißbraucht. In Anwesenheit des Musikschulleiters wird sich in altbekannter Weise im Eingangsbereich der Musikschule aufgestellt, rauchend und aus Bierflaschen trinkend. Es handelt sich eindeutig um eine Provokation nach bekanntem Muster, zu einem keineswegs zufälligen Zeitpunkt (für etwas aufmerksame Beobachter) an diesem Wochenende nach dem 3. Oktober.





Blockade der Einfahrt am Samstag, 22. August 2009 zur Geschäftszeit







Im Zusammenhang der - nach einer halbjährigen Pause - wieder aufgenommenen Provokationen ist nun im Oktober auf die kreispolizeiliche Provokation vom 30. Januar 2008 (vgl. die Artikel "Demokratische Grundrechte, NRW und ein Kulturfrühstück der FDP in Bielefeld" vom 9. März 2008 und "Kreispolizei des Kreises Gütersloh, gewaltbereites Gesindel und die K-Frage seit 1914" vom 4. April 2008) zurückzukommen.

Kriminalhauptkommissar Keller von der Kreispolizei Gütersloh ist derjenige, der die Musikschule in der Angelegenheit "Poggenpohl" auf dreisteste Weise veralbert hat (mit seiner Behauptung, ein Täter sei nicht zu ermitteln, bei vorliegenden Beweisfotos mit Kfz-Kennzeichen).

Derselbe KHK Keller hat es gewagt, den Musikschulleiter mit Schreiben vom 30. Januar 2008 zu einer polizeilichen Vernehmung alias Verhör vorzuladen mit der Behauptung, diese Vernehmung in einer angeblichen (absichtlich völlig unklar gelassenen und unzureichend benannten) Ermittlungssache sei erforderlich, höchst eilig und müsse ausgerechnet durch ihn erfolgen:

Vorladung der Kreispolizeibehörde Gütersloh vom 30. Januar 2008





In der Kreispolizeibehörde Gütersloh wurde und wird ganz genau gewußt, daß ein KHK Keller, sollte er es je wagen, unsere Musikschule zu betreten, in hohem Bogen hinausgeworfen würde. Daß die Kreispolizei daher ausgerechnet diesen KHK Keller damit beauftragt hat, den Verfasser zu einer Vernehmung vorzuladen, ist heimtückisch. Es war die Absicht und Kalkulation, daß der Musikschulleiter - um schwerwiegende Nachteile zu vermeiden - es hinnehmen muß, ausgerechnet diesen Provokateur in Staatsdiensten aufzusuchen und ihm auch noch Rede und Antwort zu stehen. Der Ekel, den diese Vorladung hervorrufen mußte, war kalkuliert. Einen Menschen dazu zu zwingen mit einer Person, welche nur vollständige Verachtung verdient, wie mit einem normalen Menschen zu sprechen und dann sogar noch Rede und Antwort zu stehen, kann nur mit der Absicht verbunden sein, emotionale Reaktionen auszulösen die dann als aggressives Verhalten ausgelegt werden können. Die nicht aufgeklärten Todesfälle zweier junger Männer im Mai 2007 und im Februar 2008 (Adem Özdamar), die durch die Polizei in Hagen lebensbedrohlich fixiert wurden, geben Anschauung über Vorgänge auf deutschen Polizeiwachen und das Spektrum gegenwärtiger Verhaltensweisen deutscher Polizeibeamter. Berliner Zeitung vom 12. März 2008: "Unstrittig ist bisher nur, dass Özdamar keinen Pulsschlag mehr aufwies, als die Notärztin ihn bäuchlings gefesselt auf einer Trage vorfand." (Weitere Artikel in der genannten und anderen Zeitungen.)

Mittlerweile ist bewiesen (selbst im Rahmen des, im Januar 2008 von der Kreispolizei völlig unklar bezeichneten, Verfahrens), daß die Behauptung in der Vorladung des KHK Keller, eine Vernehmung des Verfassers (und Schulleiters) in der Ermittlungssache sei erforderlich, nichts als ein hinterhältiger Trick und Vorwand war. Die Heimtücke der Kreispolizei und des KHK Keller ist vor aller Augen und unleugbar erwiesen dadurch, daß die Hauptverhandlung des Verfahrens - ohne daß die angeblich erforderliche Vernehmung je stattgefunden hätte - mit der Geschäftsnummer 35 CS-73 Js 151/08-646/08 (Anklage wegen Beleidigung) am 12. November 2008 im Amtsgericht Bielefeld stattfinden soll.

Auch in dem dem Verfahren mittlerweile zugrundeliegenden Antrag der Staatsanwaltschaft Bielefeld wird das grundgesetzlich garantierte Grundrecht der freien Meinungsäußerung angegriffen. Auf die von der Staatsanwaltschaft angeführten Internet-Artikel wird nicht korrekt eingegangen. Der erste Artikel (das 1. Kapitel) zum Thema, in welchem die Lügengeschichte des Herrn Milleschewski aus Bielefeld dargestellt wird, ist vom 17. August 2007 und wird vom Staatsanwalt mit Absicht ignoriert. Dieser erste Artikel stellt sehr genau die Gründe dar, weshalb die Angelegenheit eine Darstellung auf der Internetseite finden mußte und muß. Hätte sich die Staatsanwaltschaft wenigstens die Mühe gemacht, diesen Artikel zu lesen (bzw. einzubeziehen), hätte sie den Zusammenhang klar und genau erfassen können. Die Wahrheit interessiert eine deutsche Staatsanwaltschaft offenkundig nicht. Sie will es wagen, im Zusammenwirken mit einem Bielefelder Gericht, die Wahrheit zu verurteilen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll das Opfer einer gemeinen (auch verbrecherisch genannten) Lüge schuld sein und bestraft werden. RA Milleschewski hat zu seinem Vorteil und zum Nachteil des Verfassers gelogen und lügt weiterhin. Der Verfasser hat u.a. einen Rechtsanspruch auf eine korrekte, ordnungsgemäße Endabrechnung (vgl. die Artikel bzw.Kapitel 1, 2, 3 den lügnerischen Anwalt Milleschewski betreffend auf dieser Internetseite) seitens des Milleschewski. Mittels der Lügen des Milleschewski - jetzt im Verein mit Staatsanwaltschaft und eventuell Bielefelder Gericht - wird eine dem Verfasser zustehende Endabrechnung nach wie vor vorenthalten, trotz einer seit mehr als zwei Jahren anhängigen Beschwerde.

Wie das Amtsgericht bzw. der mit der Sache befaßte Richter im November entscheiden wird, kann selbstverständlich nicht vorausgesehen werden. Allerdings hat das Bielefelder Gericht als Institution nun im Oktober zum Ausdruck gebracht, welche Achtung es Bürgern entgegenbringt. Diese sind Aktenzeichen in einer fehlerhaft tätigen Bürokratie. Ein und dieselbe Vorladung vom 29. August 2008 mit förmlicher Zustellung vom 3. September 2008 wurde am 8. Oktober 2008 ein zweites Mal förmlich zugestellt.

Ladung des Amtsgerichts Bielefeld, Zustellung vom 3.09.08 und vom 8.10.08





Ist das Gericht ein derart schlampiger Laden, daß über ausgehende und versandte Korrespondenz keine Kontrolle besteht? Derart doppelt zugestellte Ladungen bringen nicht nur eine Mißachtung den Bürgern gegenüber sondern auch und insbesondere ihnen gegenüber als Steuerzahler zum Ausdruck. Der Kontrapunkt zu solchen Dissonanzen ist dann die Klagemelodie, daß die Gerichte überlastet seien. (Vgl. die Ausflüchte des Nürtinger Amtsrichters Michael Irmler im Oktober 2008.) Ebenso ist die Frage aufgeworfen, wie denn seitens des Amtsgerichts Gerichtskosten berechnet werden. Wird doppelte Zustellung doppelt berechnet, weil die Gerichtsleistung doppelt gut war?

Die Annahme des am 8. Oktober förmlich zugestellten Zweitexemplars wurde übrigens am gleichen Tag verweigert und das kostbare Exemplar dem Gericht von der Hauptpost in Gütersloh zur beliebigen Verwendung zurückgeschickt. Auch Bielefeld entwickelt Bedarf an Archivalien, die eine Bewerbung um eine Städtepartnerschaft mit Schilda unterstützen können.

Aktualisierung vom 12./20. November 2008

Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Bielefeld wurde am 12. November 2008 eingestellt.


20. November: Das Verfahren war durch einen sofort zur Eile drängenden Amtsrichter Zengerling charakterisiert, der den Nachweis der Falschaussagen und Lügen des Milleschewski immer wieder unterbrach und eine zusammenhängende Darstellung nicht zuließ. (Vermutlich werden bereits vor der Verhandlung in solchen Verfahren Vorentscheidungen getroffen.) Insbesondere zwei Punkte sind von Interesse: Zum einen wurde gewissermaßen seitens des Amtsrichters angeordnet, daß es vor der Rechtsanwaltskammer Hamm eine Falschaussage des Milleschewski nicht gegeben habe. Zitat: "Es gibt keine Fax-Version." Eine höchst seltsame und eigenwillige Ansicht angesichts eines von Milleschewski im März 2007 bei der Rechtsanwaltskammer eingereichten und dem Bielefelder Gericht nun 2008 auch als Dokument und Beweismittel vorgelegten Schriftstückes, welches über die Form des Zugangs und dessen behauptete Tatsächlichkeit unzweifelhaft folgende Auskunft gibt: "per Fax: 05241 / 904853". Zum zweiten wurde seitens des Richters behauptet, Milleschewski sei im Internet-Text als "erbärmlicher Rechtsanwalt" bezeichnet worden. Der Einwand, die Formulierung "erbärmlich" sei nur im Zusammenhang des Nachweises der Lüge (nämlich "erbärmlicher Lügner") im Internet-Text gebraucht und solle im übrigen bedeuten, daß Lügen eben kurze Beine haben, wurde einfach ignoriert. Selbst die anderen Verfahrensbeteiligten ( Rechtsanwalt Hartung) übernahmen kurzerhand die richterliche Falschdarstellung und -aussage. Das Gericht ist also - bitte schön - aufgefordert, zuzugeben, daß es selbst eine falsche Anschuldigung aufgetischt hat.

Auf die genannten zwei Punkte, die für den Ablauf des Verfahrens von ausschlaggebender Bedeutung waren, wird also noch zurückzukommen sein. Eine bloße Einstellung des Verfahrens kann kein ausreichender Umgang mit dem Konflikt und keine ausreichende Antwort auf einen Strafantrag sein, der die Dinge auf den Kopf gestellt hat.



Aktualisierung vom 2. April 2010: In der beschaulichen Stadt Gütersloh kann nicht über die Straße gegangen werden ohne von Polizeispitzeln (z.B. dem kriminellen Gesindel aus der Nachbarschaft der Hermann-Hesse-Straße, welches - seit Herbst 2009, dem 25.10.2009 nachweislich - Schußwaffen besitzt, einsetzt und das sogar im Haus Hermann-Hesse-Str. 2 selbst, vgl. auch die weiteren Artikel auf dieser Internetseite über die Komplizenschaft der Kreispolizei) und in der Folge von den Komplizen einer verlogenen und damit ebenfalls kriminellen ARD Tagesschau-Redaktion aus Hamburg verleumdet und damit dem genannten Gesindel ausgeliefert zu werden.

So erneut geschehen am 1. April 2010 gegen 15 Uhr bei Überquerung der Sundernstraße, um zum Friseursalon Am Anger 91 zu gelangen.

Pech allerdings und ein erneuter - in Anbetracht der weltweiten TV-Nachrichtensendungen am 1. und 2. April nicht unter den Teppich zu kehrender - Stolperstein für die heimtückische und menschenverachtende ARD-Tagesschau- und Gestaposeilschaft: Es gibt auch diesmal glücklicherweise einen Beleg (Uhrzeit 15:26 einer Banklastschrift, vgl. weiter unten) für den tatsächlichen und eigentlich auf der Hand liegenden Zweck der Straßenüberquerung der Sundernstraße, der nichts mit den Hirngespinsten von Polizei-Verstand und ARD zu tun hat.

Das ARD- und ZDF-Fernsehgesindel gehört überwiegend zum raffinierten Teil des Abschaums dieses ihres Landes, unbelehrbar seit 96 Jahren über das jeweils bittere Ende - man beachte die Mehrzahl - von 1918, von 1945 und die jeweils folgenden Enden wie z.B. 1980 hinaus. Dies Gesindel mußte nach dem 18. Oktober 1980 die nächste (und die nächsten, immer mit dem Blick nach vorn) Kraftprobe(n) suchen als Gefangene ihrer Ideologie und Taten. Sie spielen sich heute z.B. auf als "Big Brother" - auf Grundlage der Errungenschaften moderner Kommunikationsmittel und der Datenverarbeitung - und sind de facto unbelehrbar wie die alten Nazis, selbstverständlich ohne Springerstiefel und vielmehr im Schafspelz der Freunde der Demokratie. Daß Demokratie nur als weltweite dauerhaft wird und damit zusammengehend als "soziale", d.h. als gesellschaftliche, als Verein freier Menschen, gilt "demokratisch" gewordenen Nazis als Feindbild. Eine Seeräubergemeinschaft z.B. kann geradezu mustergültig "demokratisch", mit Wahl von Funktionsträgern, der Festlegung von Regeln etc. funktionieren.

Bekanntlich waren z.B. NSDAP, Gestapo und SS durch Argumente nicht und nie zu belehren. Die Einstellung der Gaskammerpolitik - nicht der Bruch mit ihr, der mit aller Konsequenz erst noch zu vollziehen bleibt, s. beispielsweise die Karrieren von Globke, Kiesinger und Filbinger nach 1945 - wurde im Jahr 1945 vom überfallenen Ausland erzwungen.



Kundenbeleg vom 1. April 2010





Nachtrag vom 15. April 2010: Im Frühjahr 2007, demnach vor drei Jahren und nach permanenten Versuchen des Gesindels aus der Nachbarschaft Hermann-Hesse-Straße, zu provozieren, den Zugang zur Musikschule mit Fahrzeugen zu blockieren etc. - z.B. am 20.02.2007, am 22.02.2007 (in Gegenwart von Zeugen aus der Nachbarschaft) und am 24.02.2007 (Mitteilung an einen Herrn Becker von der Kreispolizei) -, wurde am 1.03.2007 (einem Donnerstag) Herrn RA Hollenberg aus Halle die Mitteilung zugefaxt, daß in der Zeit von 10 bis 11 Uhr ein schwarzer BMW betont langsam (wie in einschlägigen Filmen zu sehen) am Haus Hesse-Str. 2a vorbeifuhr und diese Vorbeifahrten ständig wiederholte. Der Fahrer schaute dabei stets demonstrativ durch die große Eingangstür in die Musikschule. Als der BMW mit dem Kennzeichen GT-MO-638 etwas später auf dem benachbarten Parkplatz parkte, wurde das eingefügte Foto aufgenommen zwecks Feststellung des Kennzeichens.



Fahrzeug GT-MO-638 am 1. März 2007



Kurz darauf erschien ein Mann vor der Ladentür, dem glücklicherweise schnell die Tür versperrt werden konnte. Er versuchte dann, sich trotz verriegelter Tür Zutritt zu verschaffen mit den Worten: "Hallo, ich will doch nur mit Dir sprechen." Die Worte und Geräusche des Versuchs, die Tür zu öffnen wurden auf Tonträger aufgezeichnet und zwei Fotos des Mannes vor der Tür gemacht, worauf dieser sich sofort umwandte und entfernte.



Fahrer des Kfz GT-MO-638 am 1. März 2007



Im übrigen und nicht ganz zufällig waren im Februar und März 2007 Orchester- und Chorkonzerte in Beckum und Wadersloh (Mendelssohn, Rheinberger) vorzubereiten.

Am Karfreitag den 2. April 2010 und kurze Zeit nach Aktualisierung der Internetseite den Vorfall vom 1. April betreffend, fährt ausgerechnet der auf dem Foto von 2007 gezeigte schwarze BMW GT-MO-638 am frühen Nachmittag wieder vor den Eingangsbereich der Musikschule wie auf dem eingefügten aktuellen Foto zu sehen. Der Fahrer scheint diesmal sein Fahrzeug als Telefonzelle zu nutzen, denn er telefoniert unentwegt mit seinem Handy. Warum fährt er ausgerechnet in die Hermann-Hesse-Str. (interessant an diesem freitäglichen Nachmittag wegen reichlich freier Parkplätze?) und ausgerechnet vor die Musikschule, um seine Telefonate zu erledigen? Nach Aufnahme des Fotos verschwinden Fahrzeug und Fahrer, dieses Mal ohne Versuch, die Musikschultür zu öffnen.



Fahrzeug GT-MO-638 am 2. April 2010 nachmittags









Verweigerte Zahlungen und die Folgen (24.03.2014)







... die Folge für verweigerte Zahlungen in 2009/2010: Zahlungsforderung von sage und schreibe 1.405,73 Euro, dank des Amtsgerichts Gütersloh













Ein kreispolizeilicher Racheakt - Schreiben zu einem Vorfall vom 22.07.2010







29.07.2010: Da die Bahnlinie die Stadt Gütersloh gewissermaßen in zwei Hälften teilt, fahren in den auf dem Foto vom 23.07.2010 abgebildeten engen Flaschenhals der Bahnunterführung Kraftfahrzeuge aus vier Straßen kommend ein, darunter (weil direkt am Bahnhof und Omnibusbahnhof gelegen) zahlreiche Busse und dreiachsige Gelenkbusse mit Überlänge. Die Zeichen der Lichtsignalanlage (Ampel) geben eindeutig an, auf welche Weise auch Radfahrer in die Unterführung (und auch aus ihr heraus) gelangen sollen. Wenn sich Fußgänger in der Unterführung befinden, ist es richtig, das Fahrrad zu schieben. Ein Schild, welches die Einfahrt verbietet oder regelt, gibt es nicht.















Der nicht zu übersehende Hinweis aus dem Vorfall vom 22. Juli, daß nur kugelsichere Westen vor kreispolizeilichen Übergriffen einen gewissen Schutz bieten könnten, kann keine akzeptable Lösung herbeiführen.

Deshalb wird das Kriminalstück, in welchem die Kreispolizei eine ganz unzureichend beleuchtete Rolle spielt, noch konsequenter zu dokumentieren sein.







Widerspruch gegen die schriftliche Verwarnung, Anlage zum am 23.08.2010 gesendeten Faxschreiben an die Kreispolizei









Im Schreiben vom 23.08.2010 erwähnte Fotos vom August 2010









Aktualisierung 31.10.2010. Am 22.07.2010 in der Carl-Bertelsmann-Str. wollte die im Beschwerdeschreiben vom 23.07.2010 an die Kreispolizei genannte Polizistin nach Ankündigung des Geschädigten, daß er Beschwerde erheben werde, und nach Aufforderung zunächst ihren Namen nicht nennen. Sie wollte sogar den Geschädigten zurechtweisen, ihr Name würde später schriftlich mitgeteilt. Auf weitere Nachfrage nach ihrem Namen, bereits in Gegenwart des Polizisten, nannte sie als ihren Namen "Berach". Der Geschädigte notierte sich den Namen (der ihn etwas verwunderte) wie kurz darauf auch den Namen des Polizisten, der "Aman, mit vier Buchstaben" als Namen nannte. Diese letztere Namensnennung war, wie späteren Schreiben der Kreispolizei zu entnehmen ist, korrekt.

Mittlerweile hat sich herausgestellt, daß die Polizistin in Wahrheit - wenn man diesbezüglichen Angaben in den Schreiben der Kreispolizei insoweit glauben möchte - "Bernstein" heißt. Warum hat die Polizistin gelogen und einen Phantasienamen genannt? Wer nachschaut, ob mit "Berach" eine Bedeutung über einen bloßen, möglicherweise gebräuchlichen Namen hinausgehend verbunden ist, wird erfahren, daß in der hebräischen Bibel "beracha" "Segen" bedeutet.

Sollte "Berach" gewissermaßen der Künstlername für die Person sein, die mit der Dienstwaffe gedroht hatte? Wer kennt nicht die häufig verwendete Floskel: Auf der Flucht erschossen. Deutscher Humor z.B. anno 1933 ff. Und im Jahr 2010? Die Lüge jedenfalls ist widerlich und charakterisiert ihre Urheberin. Sie wird daher von dem Geschädigten von nun ab als Lügen-Polizistin bezeichnet werden.

Herrn Kremer von der Polizeidirektion GE (der Beschwerdestelle) wurde in seinem Anruf um 11:45 Uhr am 19.08.2010 (vor dem ausführlichen Telefonat mit dem Geschädigten am 20.08.2010) über den Vorfall am 18.08.2010 im Südring und den Tatbestand der Bedrohung ("Wir können auch schießen") berichtet, vgl. den Artikel über das Gütersloher Spaßgericht "Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft und ein Gütersloher Spaßgericht" auf dieser Internetseite.







Aktualisierung vom 16. April 2011

Das nachfolgend wiedergegebene Schreiben an das Amtsgericht Gütersloh (Einschreibebrief) wurde am 15. April 2011 abgeschickt.



Musikschule Schmidt, Hermann-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh

Amtsgericht Gütersloh

Herrn Direktor Axel Meyer
Friedrich-Ebert-Str. 30
33330 Gütersloh

15.04.2011

Aktenzeichen: 12 OWi-73 Js 2853/10-17/11

Sehr geehrter Herr Meyer,

ich beziehe mich auf das an mich gerichtete Schreiben von Frau Schaefer bzw. von Herrn Beckhaus vom 5.04.2011 in vorbezeichneter Angelegenheit. In dem Schreiben wird für den Fall, daß ich meinen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht zurückziehe, die Anberaumung einer Hauptverhandlung angekündigt.

Ein Gütersloher Richter Beckhaus wird über mich nicht zu Gericht sitzen. Die Gründe dieser Ablehnung sind der oben genannten Internetseite der Musikschule und insbesondere den Artikeln "Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft und ein Gütersloher Spaßgericht" vom 9.06.2010 und "Westfälische Wahrheitsliebe? Wunderbar: Moderne Zeiten - moderne Zeitung" vom 13.05.2007 (Brief an die "Neue Westfälische" vom 10.10.2006) zu entnehmen. Zur Information des Gerichts ist ein Ausdruck des Artikels vom 9.06.2010 - ohne die nicht kopierbaren Graphikdateien - in der Anlage beigefügt.

Den Betrag von Euro 33,50 des Bußgeldbescheides habe ich bereits beglichen. Meine Zahlung bedeutet nicht, daß ich meinen Widerspruch dem Inhalt nach zurückziehe.

Das vorliegende Schreiben an das Gericht wird nach Zugang am 16.04.2011 auf der oben erwähnten Internetseite dokumentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift Schmidt)

Anlage: Internetartikel vom 9.06.2010 mit 4 Seiten







Aktualisierung vom 30. April 2011



Einlieferungsbeleg des dokumentierten Einschreibebriefes vom 15. April 2011:





Antwortschreiben des Amtsgerichts Gütersloh vom 27. April 2011:







Nach neuen Forschungsberichten gilt es, die oben mit der Bezeichnung "Gestapo-Ratten" angesprochene Tierwelt in Schutz zu nehmen. Wissenschaftler der Universität Chicago haben im Dezember 2011 in der Fachzeitschrift «Science» einen Forschungsbericht über das soziale Verhalten von Laborratten veröffentlicht, vgl. NZZ vom 8. Dezember 2011: "Ratten haben Mitgefühl". Sie befreien z.B. ihre Artgenossen aus misslichen Lagen – ohne eigenen Vorteil. Die Spezies Mensch spottet Tiervergleichen. Bei den Nationalsozialisten und ihren Vorgängern von Kaiser Wilhelm, Ludendorff zu Hitler, Eichmann, Filbinger und den Terrorgruppen 2011 hieß und heißt es: Keine sentimentalen Hemmungen. Mißbrauchten jungen Menschen werden 2011 derartige Vorbilder aufgezwungen: "Irgendwelche sentimentalen Hemmungen des deutschen Soldaten gegenüber badogliohörigen Banden in der Uniform des ehemaligen Waffenkameraden sind völlig unangebracht." (Zitat aus dem Jahr 1943 des Namensgebers der GFM-Rommel-Kaserne Augustdorf bei Detmold)

Neonazi-Kameradschaften verkleben Mitte Dezember 2011 (s. Foto) in Gütersloh in der Nachbarschaft der Musikschule Schmidt Telefonsäulen der Telekom einschließlich der Displays mit rassistischen Handzetteln. Mitarbeiter der Telekom und der Gütersloher Stadtreinigung, die am 23. Dezember vormittags vor Ort angetroffen werden und auf die kriminelle Sachbeschädigung und Nazipropaganda (noch vorhandene Verschmutzung und Handzettel auf dem Boden) angeprochen werden, grinsen und wünschen sich gegenseitig frohe Weihnachten. Vgl. den Artikel über das Gütersloher Spaßgericht.















Weiter zum Artikel: Kreispolizei des Kreises Gütersloh, gewaltbereites Gesindel und die K-Frage seit 1914.

Weiter zum Artikel: Nachrichten aus einem "wunderbaren Land" (Zitat)

Weiter zum Artikel: Westfälische Wahrheitsliebe ...

Weiter zum Artikel: GEZ und WDR in Köln, Wegelagerei und vollständige Blamage

Weiter zum Artikel: Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft und ein Gütersloher Spaßgericht

Weiter zum Artikel: Städtepartnerschaft mit Schilda: Gestapo-Gütersloh, Büdelsdorf, Kiel und ...

Weiter zum Artikel: Langenberger "Happy Kadaver" Theologie

Weiter zum Artikel: Oktoberrevolution 1917 in Rußland, Novemberrevolution 1918 in Deutschland

Weiter zum Artikel: Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, McCains und Steinbrücks Umgang mit Menschen

Weiter zum Artikel: Das "wunderbare Land" und die K-Frage 2009: Kläffende Köter, Carstensens Kieler Karren und nicht nur ein hervorragender "Kopp".



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