Wegelagerei der GEZ Köln (Gebühreneinzugszentrale von WDR etc.)

... und vollständige Blamage:

(Artikel vom 7. Mai 2007 mit Bericht über schwere Hackerangriffe vom 5.-7. Juni 2011, aktualisiert Juli, August, September etc. (s. unten), und permanent weitere Angriffe bis 16. Mai 2018, weitere Hackerangriffsversuche und 'gelungener' Angriff in 2021, dann in 2022 weiterer Hackerangriffsversuch am 3. Januar 2022

Finanzbedarf von Tendenzbetrieben und der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

und das Zwangsgeld-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 18. März 2016 (s. weiter unten)






Am 10.04.2007 teilt die Stadtkasse Gütersloh mit, daß ein im Juli 2006 treuhänderisch eingezahlter Betrag von Euro 153,27 zurücküberwiesen wird, weil seitens der GEZ keine offenen Forderungen bestehen. Zitat: "Laut GEZ keine offenen Forderungen, daher zurück." Die GEZ will also die Klärung der Zusammensetzung einer ursprünglich aufgestellten, betrügerischen Gesamtforderung unter allen Umständen vermeiden und verzichtet daher sogar auf die Zahlung eines durchaus berechtigten Betrages!





Vorausgegangen war folgende Korrespondenz, in welcher die Wegelagerei von GEZ/WDR betreffend die Musikschule, den Schulleiter (und Unterzeichner) und den zur Schule gehörenden Musikalienhandel seit dem Jahre 2002 in Gütersloh nachgewiesen wird.



Brief Nr. 1 - an den Fachbereich Finanzen der Stadt Gütersloh:

(Dokumentation des Briefes im Anschluß an die folgende Wiedergabe des Brieftextes)

Durch Boten an: Stadt Gütersloh, Fachbereich Finanzen - Stadtkasse

Eickhoffstraße 38 - 33330 Gütersloh - 11. Juli 2006

GEZ ./. Schmidt 380 004 762 0003

Sehr geehrte Damen und Herren,

da die GEZ aus Köln mir eine dreiste Zahlungsforderung schickt, die reine Phantasie zum Ausdruck bringt, zugleich ankündigt und androht, die Stadtkasse Gütersloh und den Gerichtsvollzieher für ihre Zwecke einzuspannen, überweise ich Ihnen zeitgleich mit diesem Schreiben unter Aktenzeichen GEZ ./. Schmidt 380 004 762 0003 den Betrag von 153,27 Euro treuhänderisch.

Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

Gebühr für Rundfunk/Fernsehen 11/05 bis 1/06 51,09 Euro

02/06 bis 4/06 51,09 Euro

05/06 bis 7/06 51,09 Euro

__________

153,27 Euro

=========

Dieser Betrag stellt den berechtigten Teil der Zahlungsforderung dar, da ich nach Abmeldung eines Rundfunk- bzw. Fernsehgeräts am 21.07.05 zum 31.07.05 (vgl. Anlage) am 20.10.05 für den 1.11.05 ein TV-Gerät angemeldet habe (vgl. Anlage).

Die GEZ erhält zeitnah mit diesem Schreiben an Sie und zwar abends nach Dienstende am Mittwoch 12.07.06 ein ausführliches dreiseitiges Schreiben per Fax mit Datum vom 12.07.06, welches auch Sie in Zweitschrift in der Anlage zu Ihrer Information erhalten. Vermutlich werden Reaktionen in den bundesdeutschen Fernsehmedien noch während der Abendstunden und am nächsten Tag zu beobachten sein. (Sie - solche Reaktionen - waren genügend häufig in ähnlichen Situationen zu beobachten und sind bestens dokumentiert.)

Die GEZ soll ihr Lügenmärchen vor Gericht bringen. Es wird deshalb in dem Schreiben an die GEZ nichts (zunächst) davon erwähnt, daß die Stadtkasse gewissermaßen als von der GEZ nicht in dieser Rolle vorgesehene Treuhänderin den berechtigten Teilbetrag der Forderung vorab erhält als Beweis meines guten Willens und als Betrag, der nach Klärung der Angelegenheit der GEZ gezahlt werden kann. (Damit die Verfasser unverschämter und - in der Häufung - auch kostspieliger Mahnschreiben nicht zu völlig entkräfteten Hungerleidern werden.)

Die Angelegenheit muß vor allem deshalb grundsätzlicher geklärt werden, weil die GEZ nach der Anmeldung eines TV-Geräts zum 1.11.05 - also nach dreimonatigem Ausscheiden meinerseits aus jeder Vertragsbeziehung, wie sie in einem Land, in welchem vielfach die Freiheit seiner Bürger betont wird, selbstverständlich möglich ist und wie sie auch der Rundfunkgebührenstaatsvertrag beschreibt, der indes nicht bei jeder Vertragsänderung bzw. -aufhebung wörtlich zitiert werden muß - in ihrem Schreiben vom 21.12.2005 (also schwarz auf weiß ausgedruckt und mit der Androhung der Erhebung von Säumnisgebühren versehen, s. Anlage) unter Verweis auf meine Kündigung der Vertragsbeziehung vom 21.07.05 ohne jede Frage an mich als den Vertragspartner sogleich behauptet hat, ich hätte Geräte zum Empfang bereitgehalten. In der GEZ kann eine solches Wissen über mein häusliches Inventar überhaupt nicht vorhanden sein und sie hat darauf verzichtet, eine höchst simple Frage zu stellen. Es wird unverschämt behauptet und eine reine Phantasieforderung konstruiert.

Im Geschäftsleben wird - wenn der eine Vertragspartner dermaßen unverschämt auftritt - die Geschäftsbeziehung eingestellt werden müssen.

Wenn die GEZ zunächst wenigstens nachgefragt hätte - auch wenn sie damit meine Ehrlichkeit in Zweifel gezogen und alles andere als Sympathie geweckt hätte -, hätte sie die Eskalation des Streits noch abwenden können. Es ist in der GEZ nicht verstanden worden - nach, wie beschrieben, mehrjähriger teils unsäglicher Korrespondenz nebst Telefonaten seit 2002 -, daß die Kündigung zum 31.07.05 vor allem eine Kritik an Praktiken der Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellte (s. Anlagen), deshalb bei dem gegebenen Stand der Auseinandersetzung knapp und wenig freundlich.

Kritik - eine Kritik, die ich in Grundzügen wiederholt und direkt per Zuschriften und auch öffentlich (vgl. die Internetseite unserer Musikschule "www.Langenberger-Musikschule.de") geäußert habe - prallt an GEZ, ARD und ZDF immer noch großenteils einfach ab. Die Einrichtung muß daher und hier die GEZ - niemand ist unfehlbar, auch wenn er sich dafür hält - soweit aktuell für unbelehrbar und leider unseriös gehalten werden. Diejenigen, die die Tätigkeit der modernen Medien auf eine Haus- und Hofberichterstattung, servilen Staatsfunk (und sei es im vorauseilenden Gehorsam) und noch erbärmlicheres und gefährlicheres herunterbringen möchten, sind aus der Reserve zu locken.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)

Anlagen: Schreiben der GEZ "Letzte Erinnerung" vom 20.06.2005 (Kopie)

Schreiben an GEZ per Fax vom 21.07.05 (Kopie)

Schreiben an GEZ per Fax vom 20.10.05 (Kopie)

Schreiben der GEZ vom 21.12.05 und 1.07.06 (Kopien)

Schreiben an GEZ per Fax vom 12.07.06 (Zweitschrift)



Dokumentation des Schreibens an den Fachbereich Finanzen:





Dokumentation des Schreibens von GEZ/WDR vom 1.07.2006:





Brief Nr. 2 - an die Gebühreneinzugszentrale Köln (GEZ):

Wolfgang-Walther Schmidt

An die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

in der Bundesrepublik Deutschland

50656 Köln - FAX 01805 51 07 00

12. Juli 2006

Konto 380 004 762 - GEZ, Beweise auf den Tisch, Schluß mit Ihrem Lügengeschwätz!

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist Tatsache seit Schreiben der GEZ vom 1.07.2006 (eingegangen 8.07.06), daß die GEZ in Köln, finanzieller Arm von ARD (und auch ZDF), den dreisten Versuch unternimmt, sich unberechtigt an einem Kunden zu bereichern, mit angekündigter Hilfe des Gerichtsvollziehers.

Auch in diesem Land mit seinen Traditionen ist nicht alles erlaubt. Schon lange nicht stümperhaft eingefädelte Schweinereien der genannten Art.

In meinem Faxschreiben an die GEZ vom 21.07.2005 heißt es: "Nehmen Sie zur Kenntnis, daß ich ab 1. August 2005 weder ein Radio- noch ein Fernsehgerät in meinem Haushalt nutzen werde." Ich habe Zeugen dafür, daß in den Monaten August bis November 2005 nur ein CD-Spieler, aber kein Fernsehgerät in den von mir gemieteten Räumen ........ vorhanden war, weder in den Wohnräumen im Erdgeschoß noch in den Kellerräumen. Es ist also kein Gerät bereitgehalten worden für eventuellen Empfang. (Mein Autoradio ist unbenutzbar und ich stelle es später einmal gern vielleicht einem Stadtmuseum oder einer städtischen Galerie zur Verfügung!) Die GEZ behauptet im Schreiben vom 21.12.2005, ich hätte Geräte bereitgehalten. Sie hätten nach Erhalt meines Kündigungsschreibens vom 21.07.2005, dessen Erhalt bestätigt ist, genug Zeit und Gelegenheit gehabt, Ihre Behauptung des Bereithaltens gerichtlich klären zu lassen, es aber wohlweislich in Aussicht auf vollständige Blamage nicht getan. Denn warum wohl haben Sie auf Annahmeverweigerungen Ihrer wiederholten Anschreiben (im Tagestakt) an mich keine rechtlichen Schritte unternommen? Sie hätten es tun müssen, wenn es für Sie Tatsache ist, daß ich Geräte bereithalte.

Also kommt die Blamage jetzt und noch massiver wegen des Zeitfaktors.

Mit Nachdruck formuliere ich hier - nachdem ich unsägliche und unverschämte Anschreiben der GEZ erhalte und erhalten hatte (übrigens seit Jahren schon, immer gleich mit Androhung von Zwangsmaßnahmen, in die Hermann-Hesse-Str. 2a, trotz nachweislichem Auskunftschreiben meinerseits per FAX am 1.07.2002, s. weiter unten) und dann weitere Annahme von dreisten Schreiben der GEZ im Sommer 2005 verweigern mußte -, daß ich vorsorglich die Zeugen bereits im vergangenen Sommer darauf aufmerksam gemacht habe, bitte - in Erwartung späterer Probleme - das betreffende Inventar meiner Wohnung aufmerksam zu registrieren. Ich habe mich in der Beurteilung von GEZ, ARD und ZDF nicht getäuscht. Glauben Sie ernsthaft, ich würde in einer Situation, in der hinterhältig darauf gelauert wird, daß mir schon irgendwann die Puste ausgeht, mich gegenüber der GEZ, ARD etc. und den durchsichtigen Manövern angreifbar machen? Übrigens vergeudet die GEZ Gelder der Gebührenzahler mit penetrant wiederholten Schreiben wie z.B. "Letzte Erinnerung" vom 20.06.2005 (ein Nachruf?), und dies nach im Monatstakt geschickten Schreiben "Ersparen Sie sich und uns weitere Maßnahmen ..."

Schreiben der GEZ "Letzte Erinnerung" vom 20.06.2005



Da die GEZ jetzt schwarz auf weiß angekündigt hat, den Gerichtsvollzieher zu bemühen, und die finanziellen Forderungen dreist beziffert, bekommt sie jetzt die ihr gebührende Antwort. Die GEZ wird hier und jetzt aufgefordert, den Beweis anzutreten für ihre unverschämte Behauptung. Für die Schwerhörigen wiederhole ich: Beweis. Nach dem, was vorausgegangen ist, kann sich die GEZ nicht einfach herausreden. Sie versuchen nämlich jetzt - wo die Beweissituation sich scheinbar zu Ihrem "Vorteil" incl. der beabsichtigten Bereicherung verändert hat - das, was sie im vergangenen Sommer wohlweislich "versäumt" haben. Sie haben in Köln zu hoch gespielt.

(Als Fußnote, wenn auch nicht unten auf der Seite gedruckt, gewissermaßen von oben gesehen: Seit Oktober 1980 befinden Sie sich - ARD Köln - in aussichtsloser Verteidigungsstellung.)

Eine Entschuldigung für ein "Versehen" wird von niemandem, der aufrichtig und fair mit anderen Menschen umzugehen gewohnt ist, ernst genommen werden. Die Mitarbeiter der GEZ sind erwachsen und haben mehr als ausreichend Zeit gehabt sich vorher zu überlegen, was sie tun. Also sagen Sie nicht: Sorry, schauen wir jetzt doch nach vorn. Der Zug ist für Sie 2005 abgefahren, s. oben "Zeitfaktor". Ihr Manöver kommt auch nach einer Lauerphase zur Unzeit und noch mehr als im Herbst/Winter 2005.

Da von der GEZ beansprucht wird, "öffentlich-rechtlich" aufzutreten, gehört Ihnen auch diese unverschämte Vorgehensweise öffentlich um die Ohren geschlagen. Kommen Sie aus Ihren Löchern. Gehen Sie mit Ihrer Lügengeschichte vor Gericht und in Reportersendungen. Transparency national.

Diesem (dem Gericht) sei schon hier mitgeteilt, daß der wenig freundliche Ton meines Kündigungsschreibens an die GEZ (Gebühreneinzug für ARD und ZDF) vom 21.07.2005 zum 31.07.2005 auf zwei Umstände zurückgeht:

1. Trotz meines Auskunftschreibens vom 1.07.2002 (Originalfaxvorlage vorhanden, s. weiter unten) über das Nichtvorhandensein von einschlägigen Geräten in meiner Musikschule in der Hermann-Hesse-Str. 2a per nachweislichem Fax erhalte ich penetrant und permanent Anschreiben der GEZ (zeitweise im Monatstakt, "Letzte Erinnerungen", etc.), in der mir ebenso permanent Zwangsmaßnahmen angedroht werden, die ich vermeiden müßte. (Solche Anschreiben erhalten übrigens andere Selbständige auch, die darauf verständlicherweise ebensowenig freundlich reagieren.) In dieser Art und Weise verlangt die Einrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Antwort von mir, die ich gegeben habe.

Auskunftschreiben an die GEZ vom 1.07.2002





2. Im normalen Leben ist es üblich, daß ein Mensch, der einem anderen Menschen eine Frage stellt, auch eine Antwort erhält (selbstverständlich vorausgesetzt, daß beide der Sprache mächtig sind). Sowohl der ARD als auch dem ZDF habe ich geschrieben und eine Frage gestellt, im März 2004 bzw. am 8. Juli 2004 (das ZDF betreffend persönlich an Herrn C. Kleber gerichtet - nach, belegbar, Fragen bereits 2001, ob Kenntnis von Abhörmaßnahmen vorhanden ist) und keine Antwort erhalten. Das ZDF hat auch Kenntnis davon (Fax vom 29.12.2004), daß seit 19. Dezember 2004 im Schaufenster meiner Musikschule ein offener Brief an "Die Glocke" (Lokalzeitung) ausgehängt ist, in dem diese Frage wiederholt wird. Auch ein Widerspruch ist niemals eingegangen, obwohl ich im Herbst 2003 ein durchaus freundlich gehaltenes Antwortschreiben von Herrn C. Kleber vom ZDF auf Schreiben erhalten hatte, er also weiß, wer ich bin. (Die Assistentin von Herrn Kleber "Heute Journal" hat sich dann gegenüber einem meiner Anwälte am Telefon sehr befremdlich und überhaupt nicht kollegial - Herr Kleber ist auch Jurist und wird einschlägige Gesetze und Urteile wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 27.07.05 genau kennen - verhalten.)

Urteil des Verfassungsgerichts vom 27.07.2005 (4 Seiten von 164)

Mittlerweile darf die seit den Schreiben an ARD und ZDF vom März 2004 bzw. seit 2001 ausgesprochene Vermutung und Behauptung als zutreffend angesehen werden, da ein Widerspruch, eine Zurückweisung oder entsprechendes nie erfolgt ist.

Zeitfaktor, Lauerstellung? Pech gehabt, Ihre Blamage kommt um so heftiger. Der Zug ist auf dem richtigen Gleis und für Sie abgefahren. Sorry! Schauen wir nach vorn!

Über die genannten zwei Umstände und einen im beschriebenen Geschehen enthaltenen und ausgesprochenen, sehr eigenartigen (einen großen Teil der bundesdeutsche Medien und ihre Mannschaften betreffend) Widerspruch, werden Sie niemals hinwegkommen. Das formuliert jemand, der begriffen hat (in aller Bescheidenheit gesagt), daß es nur eine Wissenschaft gibt, die verschieden abgeteilt werden kann, nämlich die Wissenschaft der Geschichte. Es soll bitte nicht behauptet werden, GEZ, ARD etc. hätten nichts miteinander zu tun.

Nehmen Sie in Köln zur Kenntnis, daß ich ab 1.08.2006 weder Radio- noch TV-Gerät in meinem Haushalt nutzen werde. Ich lasse mich auch von Ihnen - und nun erst recht nicht - dazu nötigen, zu wiederholen und zu betonen, daß ich meine was ich sage. Ihnen muß offensichtlich Nachhilfeunterricht erteilt werden sich vorher zu überlegen, wie Sie anderen Menschen gegenübertreten. Und diese Nachhilfe, auch hierzulande mit Tradition, braucht ausländische Unterstützung, die sie - ebenfalls wie gehabt und mit vielen Opfern - erhält.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift: W. Schmidt)



Vorläufig letztes Kapitel (vgl. bereits oben),

die Wegelagerer von GEZ/WDR betreffend:





Am 10.04.2007 teilt die Stadtkasse Gütersloh mit, daß der im Juli 2006 treuhänderisch eingezahlte Betrag von Euro 153,27 zurücküberwiesen wird, weil seitens der GEZ keine offenen Forderungen bestehen. Zitat: "Laut GEZ keine offenen Forderungen, daher zurück." Die GEZ will also eine Klärung der Zusammensetzung der Gesamtforderung unter allen Umständen vermeiden und verzichtet daher auf eine Zahlung eines durchaus berechtigten Betrages. Ein wunderbares Geständnis, die Blamage wird durch diesen Versuch ihrer Verhinderung nur umso größer.





Aktualisierung vom 27. August 2008:

Der Westdeutsche Rundfunk Köln wagt es, sich mit einem Brief vom 25. August 2008 (Poststempel) an die Musikschule Schmidt in Gütersloh zu wenden. Mit den eigenen Mördern gemeinsame Sache machen, ihr Anschreiben entgegennehmen? Die Annahme des Briefes wurde verweigert und der Brief durch die Post Gütersloh - in der hier wiedergegebenen Fassung - am 26. August 2008 an den Absender zurückgesandt.







Die bundesdeutschen Medien können heute nicht mehr aufgefordert werden, sie müßten sich entscheiden. Die Medien des Menschenvergaserlandes Deutschland (und auch einiger anderer europäischer Länder) haben sich bereits in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts definitiv entschieden, mit Konsequenz am 18. Oktober 1980. Sie hatten schon damals keine Option mehr. Sie sind Gefangene ihrer eigenen Taten. Eine Entscheidung stand und steht also nicht mehr zur Disposition (vgl. die Artikel "Das ZDF, der Irak und die Demokratie", "Krieg im Südkaukasus", "Westfälische Wahrheitsliebe ..." und zur "Kreispolizei Gütersloh" auf dieser Internetseite).

Aktualisierung 19. Juli 2009: Ein Mensch, der seiner Ermordung entronnen ist (und sei es nur vorläufig), entwickelt notwendigerweise eine andere Einstellung zum Leben als seine Zeitgenossen.

Die Nationalsozialisten hatten die Ermordung "lebensunwerten Lebens", ihrer Ideologie nach minderwertiger Menschen, ihrer politischen Gegner und auch bloß Mißliebiger - rechtlich geregelt nach Gesetzen "zum Schutz des deutschen Blutes" etc. - auf eine neue, nie dagewesene Stufe gehoben: gleichsam industriemäßig in Vernichtungslagern betrieben und durchorganisiert, angefangen von Gestapo, Spitzelwesen, Militär, Polizei, Justiz über das Transportwesen (Reichsbahn) bis zum ausführenden Personal der SS etc.

Überlebende der nationalsozialistischen Mordpolitik blieben und bleiben das ganze weitere Leben von der Verfolgung und Bedrohung geprägt.

Wie vollzog sich (und vollzieht sich) und was bedeutete (und bedeutet) die Ermordung durch den KGB und seine Nachfolgeorganisation (Russia law on killing abroad), durch andere Geheimdienste und Terrororganisationen dieser oder jener Tendenz? Die Vergiftung Litwinenkos mit Polonium (Polonium trails from Moscow, Hamburg to London), 'probably' angeordnet durch den ehemaligen KGB-Offizier und russischen Präsidenten Putin, ausgeführt durch seinen Geheimdienst ('Prêt-à-porter': Rapporteur Andrey Lugovoy and retriever Dmitry Kovtun) und sein qualvoller Tod im November 2006 war eine kostspielige Aktion. Effektvolle Hinrichtungen dieser Art haben ihren Preis.

Mein Tod im Oktober 1980, der nur durch einige ganz zufällige, glückliche Umstände vermieden wurde, wäre für die Verursacher, die Mörder umsonst gewesen. Sie brauchten in den Jahren zuvor nur ihre mafiaähnlichen Verbindungen untereinander zu nutzen und das Kesseltreiben konsequent bis zum gewünschten Ergebnis fortzusetzen. Der Hauptdrahtzieher: Joachim Bischoff, früher aus Berlin und dann aus Hamburg, und seine Helfeshelfer in der damals "Sozialistische Studiengruppen" genannten Organisation. Bei der "Frankfurter Rundschau" (vgl. die Wikipedia Artikel zur Frankfurter Rundschau - Geschichte, zum Oberleutnant Helmut Schmidt und seine Beteiligung an der Leningrader Blockade 1941-44) in den Jahren 1978 (und folgenden): Birgit Scheele als Hauptakteurin, mordlüstern wie der vorgenannte J. Bischoff, heute übrigens Mitglied der Partei "Die Linke".



Aktualisierung 12. Februar 2010: Am 12. Februar 2010 um 12:16 Uhr wagt es "Der Spiegel" (Nachrichtenmagazin aus Hamburg), telefonisch für ein Abonnement ausgerechnet dieses Blattes zu werben. Mein Hinweis - nach Namesnennung der anrufenden Firma - auf die Unzulässigkeit von Telefonwerbung wird vom Anrufenden ignoriert. Daraufhin erkläre ich, daß "Der Spiegel" bei mir schon lange nichts zu suchen habe, daß ich vor etlichen Jahren bei der "Frankfurter Rundschau" gearbeitet hätte und mit meinen Mördern nicht gemeinsame Sache machen werde. Ich lege dann auf und beschwere mich umgehend bei der Verbraucherzentrale und der zuständigen Bundesnetzagentur in Meschede (Brief mit Poststempel vom gleichen Tag, dem 12.02.2010) über die rechtswidrige Werbepraxis des Hamburger Lumpenjournalismus.

Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nämlich ist der Verbraucherschutz seit August 2009 gestärkt. Verstöße sollen seitdem von der Bundesnetzagentur verfolgt werden und stellen eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesnetzagentur auf die Beschwerde reagiert und wie das Gesetz im vorliegenden Fall angewandt wird. Außerdem stellt sich auch in dem Fall der vorliegenden Beschwerde die Frage (u.a. angesichts medialer Kleiderordnungen), wer von dieser Beschwerde noch vor der Bundesagentur in Meschede Kenntnis erlangt hat (und auf welche Weise).

Das beanstandete Telefongespräch seitens des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" am 12.02.2010 um 12:16 Uhr wurde auf Tonträger - auch seitens der Musikschule Schmidt (!) - aufgezeichnet.

Auch im Falle des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" gilt, daß die Freunde der Gestapo und der SS in den bundesdeutschen Medien den verbrecherischen Akteuren und den Leugnern des Massenmords und Holocaust folgen: Das Verbrechen, an dem man mitgewirkt hat (und noch oder wieder mitwirkt), hat es nicht gegeben (und gibt es nicht). Sie sind Zweige des gleichen Stammes, in einem Lande, das die Gestalt gewordene Unaufrichtigkeit ist.

Das Kesseltreiben gegen mich und meinen Sprung aus dem Fenster hat es nicht gegeben.

Das Grinsen über den aufsteigenden Rauch aus den Schornsteinen, über die Ermordung der Familie Liebeskind etc. verwandelt sich später in die Maske des Nichtwissenden und des Rädchens in den Zwängen von Befehlen und Rechtsvorschriften.





Finanzbedarf von Tendenzbetrieben und der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten in der Bundesrepublik Deutschland

und das Zwangsgeld-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom 18. März 2016


Tendenzbetriebe nach § 118 des Betriebsverfassungsgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind u.a. Betriebe, die unmittelbar und überwiegend Zwecken der Berichterstattung und/oder Meinungsäußerung dienen.

Das Bundesverwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland hat am 18.03.2016 geurteilt, daß alle angeblich freien Bürger der Republik gezwungen sind und durch die Staatsgewalt gezwungen werden sollen, per Zwangsgeld Tendenzbetriebe zu finanzieren.

Betrachten wir die Sache etwas genauer. Seit Jahrtausenden gilt im tatsächlichen Leben der Menschen und in ihrer ökonomischen Wirklichkeit, daß im Austauschprozeß von Waren der eine Warenbesitzer nur mit dem Willen des anderen, also jeder nur vermittelst eines beiden gemeinsamen Willensakts (bzw. eines Vertrages) sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigene veräußert. Gewalt von keiner Seite, im Unterschied zum Diebstahl. Im weiteren können sie ihre Waren nur als Werte und darum nur als Waren aufeinander beziehn, indem sie dieselben gegensätzlich auf irgendeine andre Ware als allgemeines Äquivalent, die zum Geld wird, beziehen. Im Marktgeschehen, sei es im antiken Athen oder in Berlin im Jahre 2016, treten Geld- und Warenbesitzer einander gegenüber und tauschen aus, indem ein Käufer beispielsweise ihm angebotene Waren anschaut, beurteilt und zwecks Erwerbs den verlangten oder ausgehandelten Kaufpreis zahlt. Der Austausch beruht auf sogenannter Leistung und Gegenleistung, im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik in einer Fülle von Paragraphen Gegenstand deutscher Jurisprudenz.

Galt bisher also Leistung und Gegenleistung im Austauschprozeß, gemäß dem bundesdeutschen Bürgerlichen Gesetzbuch, hat im Jahr 2016 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine neue ökonomische Wirklichkeit des Austauschprozesses erschaffen: "Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können." Seit 2016 gilt also 'Leistung für die Möglichkeit', auf der Seite des Geldbesitzers oder Käufers steht die Leistung, auf der anderen Seite die zu erwerbende 'Möglichkeit'. Beim Kauf eines Brotes beim Bäcker wird für Geld nicht das Brot erhalten, sondern die 'Möglichkeit' des Brotes. Auf der Seite des Geldbesitzers steht die Leistung, auf der Seite des angeblichen Verkäufers steht kein Angebot, das der Geldbesitzer betrachten, beurteilen und aus dem er etwas seinen Bedürfnissen und seinem Willen entsprechendes auswählen könnte, sondern 'die Möglichkeit'. Für 'die Möglichkeit' muß jede Privatperson als Wohnungsinhaber und jeder Betrieb zahlen.

Der im Austauschprozeß erforderliche gemeinsame Wille gilt den Leipziger Richtern nichts, Freiheit war früher, ab 2016 gilt Zwang und Staatsgewalt. 'Die Möglichkeit' kann kein Bürger der Republik ablehnen, es gilt Kaufzwang. Auch Einwände wegen 'Schlechtleistung' nach einschlägigen Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches sind nicht möglich. Unbesehen, ungeprüft, ohne jedes Widerspruchsrecht muß der Geldbesitzer 'die Möglichkeit' erwerben.

Ausdrücklich hält es das Leipziger Bundesverwaltungsgericht für geboten, eine Befreiungsmöglichkeit vom Erwerb 'der Möglichkeit' bei fehlendem Gerätebesitz nicht zu eröffnen. Mit anderen Worten: Es wird gewußt, daß ein erheblicher Teil der Bevölkerung gar nicht in der Lage ist, Sendungen und Unterhaltungsmüll der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu empfangen. Aus technischen Gründen, weil keine Empfangsgeräte vorhanden sind, kann eine Gegenleistung nicht und niemals erfolgen. Aus dem Zwang zum Erwerb der 'Möglichkeit' wird der Zwang zum Erwerb der 'Unmöglichkeit'. Mit den Worten des Bundesverwaltungsgerichts: Der Rundfunkbeitrag wird nicht wie eine Steuer voraussetzungslos, sondern als Gegenleistung für die Möglichkeit und die Unmöglichkeit - nach dem Wunsch von uns deutschen Richtern - erhoben, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkprogramme empfangen zu können. Dem Zwang zur finanziellen Fütterung und Aufblähung der Krake kann sich nach richterlichem Diktat bei offenkundigstem Widerpruch nicht entzogen werden. Wie bereits gesagt: Freiheit war früher.

Wenn ein Teil der Tendenzbetriebe in der Bundesrepublik im Jahr 2016 behauptet, die technische Entwicklung habe dazu geführt, daß der tatsächliche Empfang von Sendungen von Radio- und Fernsehstationen nicht mehr festzustellen sei und daß ihr Finanzbedarf daher nur durch eine Zwangsabgabe aller Haushalte zu decken sei, völlig unterschiedslos und bei völliger Rechtlosigkeit aller Bürger der Republik hinsichtlich dieses Zwangsgeldes, dann liegt es einzig und allein in der Verantwortung dieser Betriebe selbst - und nicht bei den Menschen, denen sie ihre Produkte aufdrängen und aufzwingen wollen -, ihre Produkte in eine Form zu bringen, die die Feststellung tatsächlich empfangener Sendungen erlaubt und dann und nur dafür ihre Forderung einer entsprechenden Gegenleistung (Geldzahlung).

Es kann nicht sein, daß unterschiedslos alle Bürger der Republik mit einem Zwangsgeld und durch weitere staatliche Gewaltmittel gezwungen werden, jeden Unterhaltungsmüll und alle Schlechtleistungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten zu finanzieren. Es gibt z.B. Bürger, die sich selbst, ihre und andere Kinder vor der Betrachtung von Kriminalfilmen, von Filmen mit brutaler Gewaltdarstellung schützen wollen, und darüberhinaus auch Bürger, die bereits die Herstellung solcher Filme kritisieren und nicht wünschen.

Artikel 4, Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt, und zwar ohne jede Einschränkung: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Gemäß dem Grundgesetz darf niemand in der Bundesrepublik Deutschland gezwungen werden, per Zwangsgeld Tendenzbetriebe zu finanzieren und dadurch beizutragen ideologischen Müll und Giftmüll herzustellen und zu verbreiten, da eine solche Finanzierung und ein solcher Beitrag dem Grundrecht auf Freiheit des "weltanschaulichen Bekenntnisses" entgegensteht und das Grundrecht Vorrang vor allen anderen mehr oder weniger rechtlich daherkommenden Regelungen hat.

Mittlerweile hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einer Hotelbesitzerin Recht gegeben, die gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags für ihre Hotel- und Gästezimmer geklagt und argumentiert hatte, in ihren Gästezimmern gebe es keine Fernseher, Radios und auch keinen Internetempfang, es gebe also keine Grundlage für die Gebühr (vgl. Pressemitteilung 'Rundfunkbeitragspflicht für Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen nur bei bereitgestellter Empfangsmöglichkeit verfassungsgemäß' des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.2017). Mit dem Bundesverwaltungsgericht hat jetzt erstmals ein Gericht den Zusammenhang zwischen Beitragspflicht und Empfangbarkeit hergestellt und den staatlichen Rundfunkbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Sender für verfassungswidrig erklärt.

Das Bundesverfassungsgericht befaßt sich bereits aufgrund einer Reihe von Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und Unternehmen mit dem Zwangsbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, der auch auf Rechtsprechung des Verfassungsgerichts und nicht auf konkrete Vorgaben im Grundgesetz zurückgeht. Mittlerweile haben sich aber durch das Aufkommen von Privatsendern und Internet die Rahmenbedingungen geändert: Ursprünglich ging das Gericht von einem Auftrag von ARD und ZDF zur Grundversorgung aus, weil Radio- und Fernsehfrequenzen knapp seien. Zur Finanzierung von ideologischen Giftmüllfabriken kann kein Bürger eines Staates, der Bundesrepublik Deutschland, gezwungen werden, der in seinem Grundgesetz in Artikel 4 Satz 1 garantiert, daß 'die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses ... unverletzlich' sind.

Ein Richter des Landgerichts Tübingen sieht Europarecht durch Zwangsgeld verletzt und hat sich im Herbst 2017 an den EuGH gewandt. Anlass sind laut dem Online-Magazin Legal Tribune Online mehrere Zwangsvollstreckungsbescheide, die der Südwestrundfunk (SWR) aufgrund selbst erstellter Festsetzungbescheide erlassen hat. Allein diese Kompetenzen des Senders sieht der Richter skeptisch. Seiner Meinung nach verstoßen sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz der EU. Außerdem sieht der Richter im Rundfunkbeitrag eine ungenehmigte Subvention. Da der Beitrag ferner direkt an die öffentlich-rechtlichen Sender weitergereicht werde, seien konkurrierende Anbieter benachteiligt.

Für die Übertragungsrechte der Fußball WM Juni/Juli 2018 in Rußland haben ARD und ZDF nach Pressberichten 218 Millionen Euro bezahlt. (Jeder Haushalt in der Bundesrepublik zahlt nach Expertenberechnung über das grundgesetzwidrige Zwangsgeld 6 Euro pro WM.) Die Beitragszahler der 'Beiträge' für ARD und ZDF, d.h. die Zahler von Zwangsgeld zur Finanzierung dieser Einrichtungen, ihrer Geschäfte und Machenschaften, werden durch deren Beteiligung an der Finanzierung der Fußball WM in Putins Mafiastaat und dessen Machenschaften hineingezogen, indem sie gezwungen werden sich an der Legitimierung des russischen Regimes und seinen Kriegsverbrechen in Syrien und der Ukraine zu beteiligen. Sie werden von ARD und ZDF insofern pauschal, ohne Ausnahme und Widerspruchsmöglichkeit zu Helfeshelfern der Kriegsverbrecher in Syrien gemacht, weil die zwangsgeldfinanzierten Anstalten ARD und ZDF de facto Handlanger und Unterstützer der iranischen, russischen und syrischen Mafiosi, Terroristen und Kriegsverbrecher sind, die in 7 Jahren die Hälfte der syrischen Bevölkerung zur Flucht gezwungen und die politischen und Flüchtlingskrisen auch in Europa mitverursacht haben.

21 May 2018: Rights group SNHR slams Russia’s hosting of 2018 World Cup and lists Russian regime's crimes in Syria - 6 June 2018: Ukrainian artist Andriy Yermolenko created a series of posters dedicated to 2018 FIFA World Cup hosted by Russia, showing the brutal and bloody nature of Russia's current regime, as Ukraine's Telebachennya Toronto appeals to foreigners to reconsider their plans to visiting Russia for the World Cup, explaining that with their visit, they contribute to sponsoring war crimes and terror
9 June 2018: Fifa’s World Cup is toxic, British Guardian/Observer columnist Nick Cohen explains, after Zurich’s masters of corruption Fifa handed the World Cup first to kleptomaniac murderers who run Russia and then to the overseers of a serf economy in Qatar






Schwere Hackerangriffe auf Computer der Musikschule Schmidt aus ... Hamburg

... und die Alice GmbH weiß von nichts!

Aktualisierung vom 13. Juni 2011 (und 27. August 2011, s. weiter unten)



Der DSL-Anschluß der Musikschule Schmidt bzw. deren Computer wurden an den Tagen 5. bis 7. Juni 2011 Ziel von zwölf schweren Hackerangriffen (OS Attack: MS RPCSS Attack CVE- 2004-01162) hauptsächlich aus ...Hamburg. (Vgl. IP-Adresse ermitteln und Query the RIPE Database) Die Eindringversuche waren trotz georderter "Option Internet Security" der Alice GmbH ebenfalls in Hamburg ansässig zunächst so erfolgreich, daß komplette Neuinstallationen erforderlich wurden, die immer noch nicht abgeschlossen sind.

Sonntag den 5. Juni 2011, 9:25 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.228.175.56

Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g228175056.adsl.alicedsl.de

Montag den 6. Juni 2011, 9:31 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.49.196.151

Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße
Host: f049196151.adsl.alicedsl.de

Montag den 6. Juni 2011, 9:54 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.9.83.167
Land: Poland
Stadt: Wroclaw
Straße: Marszalka Josefa Pilsudskiego
Host: CLIENT-ksm-935.walbrzych.dialog.net.pl

Montag den 6. Juni 2011, 10:26 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.43.205.95
Land: Germany
Stadt: Baden-Lichtental
Straße: Lichtentaler Allee
Host: HSI-KBW-078-043-205-095.hsi4.kabel-badenwuertemberg.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 9:49 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.226.17.5
Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g226017005.adsl.alicedsl.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 9:53 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.224.136.215
Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g224136215.adsl.alicedsl.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 10:15 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 92.228.238.254
Land: Germany
Stadt: Hamburg
Straße: Steinstraße gegenüber der Kirche St. Jacobi
Host: g228238254.adsl.alicedsl.de

Dienstag den 7. Juni 2011, 13:02 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.237.126.242
Land: France
Stadt: Paris
Straße: Rue Saint-Roch
Host: bar06-8-78-237-126-242.fbx.proxad.net

Dienstag den 7. Juni 2011, 13:16 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.45.2.112
Land: Czech Republic
Stadt: Praha
Straße: Olsanska
Host: ip-78-45-2-112.net.upcbroadband.cz

Dienstag den 7. Juni 2011, 17:34 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.8.86.42
Land: Poland
Stadt: Wroclaw
Straße: Marszalka Josefa Pilsudskiego
Host: dynamic-78-8-86-42.ssp.dialog.net.pl

Dienstag den 7. Juni 2011, 17:34 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.45.70.159
Land: Czech Republic
Stadt: Praha
Straße: Olsanska
Host: ip-78-45-70-159.net.upcbroadband.cz

Dienstag den 7. Juni 2011, 19:32 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 78.48.230.14
Land: Germany
Stadt: Magdeburg
Straße: Havelstraße
Host: f048230014.adsl.alicedsl.de

Die Musikschule hat die Alice GmbH sofort am Montag den 6. Juni 2011 um Mitteilung gebeten, woher die Angriffe (welche offenkundig kein einmaliger und zufälliger Vorgang waren und sind) stammen. Eine Frau Schröder hat den Anruf entgegengenommen und Auskunft nach schriftlicher Anfrage und Mitteilung an die Alice GmbH versprochen. Die unten wiedergegebene Antwort der Alice GmbH auf das verlangte Schreiben der Musikschule Schmidt vom 6. Juni 2011 kann nur als Veralberung seitens der Firma verstanden werden, deren Kunde die Musikschule ist. Denn die Frage nach der Identifizierung als Angreifer genannter IP-Adressen - nicht der eigenen und aufgerufener Internetseite(n) an den fraglichen Tagen - in unserem Schreiben war völlig unmißverständlich. Weil offenkundig andere Kunden der Alice GmbH als Angreifer festzustellen sind, liegt die Frage auf der Hand, ob die Alice GmbH kriminelle Machenschaften decken will. Eine ausgedruckte Version der vorliegenden Aktualisierung vom 13. Juni des Internetartikels der Musikschule Schmidt geht daher der Alice GmbH auf dem Postwege zu.

Schreiben der Musikschule Schmidt an die Alice GmbH vom 6. Juni 2011:

Musikschule Schmidt

Hermann-Hesse-Str. 2a
33332 Gütersloh

Alice GmbH Germany

Überseering 33a
22297 Hamburg

vorab per e-mail

Kundennummer DE 10269xxx Telefonat mit Frau Schröder am 6. Juni 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Telefon- und DSL-Anschluß 05241/904853 bzw. unser Computer wurde am 5. Juni 2011 kurz vor 9:30 Uhr Ziel eines schweren Hackerangriffs (Trojaner MS RP CSS Attack). Der genannte Eindringversuch war trotz der bei Ihnen georderten Option Internet Security erfolgreich, so erfolgreich, daß eine komplette Neuinstallation des Betriebssystems Windows 7 und sonstiger Software und Daten - die den ganzen Sonntag dauerte - erforderlich wurde und immer noch nicht abgeschlossen ist.

Am 6. Juni 2011 wurde unser Anschluß und Computer zur gleichen Uhrzeit (9:31 Uhr) wiederum Ziel von Angriffen.

Nach der Neuinstallation von Betriebssystem etc. war nun glücklicherweise Norton Internet Security installiert, so daß der Angriff (bzw. die Angriffe und Eindringversuche) heute abgewehrt und der angreifende Computer identifiziert werden konnte.

Der Angreifer hatte um 9:31 Uhr die Adresse 78.49.196.151, um 9:54 erfolgte ein Angriff von der IP-Adresse 78.9.83.167 und um 10:26 Uhr von der IP-Adresse 78.43.205.95.

Auffällig ist die Übereinstimmung der Anfangszahlen, die allerdings keinem mir bekannten Provider wie t-online etc. zuzuordnen ist.

Wir bitten nun die Alice-GmbH um Mitteilung, woher der Angriff (welcher offenkundig kein einmaliger und zufälliger Vorgang ist) stammt. Frau Schröder hat uns mitgeteilt, daß eine solche Auskunft nur nach schriftlicher Anfrage an die Alice-GmbH möglich sei.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang-Walther Schmidt



Antwortschreiben der Alice GmbH vom 8. Juni 2011 (Frau C. Alm)

Telefónica Germany GmbH & Co. OHG

Postfach 600940, 22209 Hamburg
Überseering 33a, 22297 Hamburg

Guten Tag Herr Schmidt,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir möchte uns bei Ihnen für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen. Bei Alice werden IP-Adressen grundsätzlich direkt nach Sitzungsende gelöscht. Ausnahmen hiervon gibt es nur bei Gerichtsbeschlüssen oder auf Anordnung einer Strafverfolgungsbehörde. Bitte haben Sie Verständnis für diese Maßnahme.

Unser persönlicher Tipp für Sie: Die ausführlichen Hilfeseiten in der Alice Lounge geben Ihnen Antwort auf viele Fragen rund um Ihr Produkt und Ihren Vertrag. Neben Adressänderungen und Einsicht der Rechnung können Sie auch viele Optionen zu Ihrem Produkt konfigurieren. Eine Übersicht unseres aktuellen Angebotes finden Sie auf www.alice.de. Bitte senden Sie bei Rückfragen den bisherigen E-Mail-Text mit und fügen Sie Ihre Antwort ganz oben ein. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Alice Team
i. A. Claudia Alm



Mit Schreiben vom 21. Juni 2011 teilt die Alice GmbH aus Hamburg - unter Bezugnahme auf unsere Schreiben vom 6. und 13. Juni 2011 - der Musikschule mit, daß beim aktuellen Stand der Dinge "in Bezug auf die von Ihnen gewünschten Daten keinerlei Auskünfte" erteilt werden können. Zitat: "Wir (das Alice Team) möchten Sie bitten, sich hierzu mit der Polizei in Verbindung zu setzen, um eine Strafanzeige zu stellen. Sobald uns die Anzeige schriftlich vorliegt, werden wir diese an unsere Fachabteilung weiterleiten. Diese wird sich dann um Ihr Anliegen kümmern."

Diese Strafanzeige wird gestellt (bzw. ist mittlerweile gestellt worden):

Aktualisierung vom 27. August 2011: Die Strafanzeige wurde im Auftrag der Musikschule von Rechtsanwalt Sven Heumann aus Bielefeld mit Schreiben vom 1. Juli 2011 beim Polizeipräsidium Bielefeld gestellt. Zitat: Wir "stellen Strafantrag wegen aller in Betracht kommender Delikte, insbesondere §§ 303b, 303a, 274 Abs.1 Nr.2, 202a, 202b, 202c StGB. ... Der Firmenrechner der Musikschule stellt ein wesentliches Betriebsmittel dar. ... Unter dem 6.06.2011 wurde der Rechner komplett neu eingerichtet und mit einer neuen Antiviren-Software versehen. Diese wehrte erfolgreich weitere Attacken unter dem 6. und 7.06.2011 ab, protokollierte diese und registrierte die IP-Adressen der zum Angriff verwendeten Computer. Unser Mandant überreichte uns eine entsprechende Kopie der erhobenen Protokolldaten, den IP-Adressen und den vom Antiviren-Programm ermittelten Anschriften, die wir diesem Schreiben als Anlage beifügen." (Zitatende)

Mit Antwortschreiben vom 27.07.2011 an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stracke & Partner in Bielefeld teilt die Staatsanwaltschaft Bielefeld unter dem Aktenzeichen 2 UJs 4917/11 A mit, daß das Verfahren eingestellt worden sei, "da ein Täter nicht ermittelt werden konnte". Ob tatsächlich und - falls ja - mit welchen Schritten ermittelt worden ist, geht aus dem Standardtext nicht hervor. Der Standardtext ist im übrigen bestens bekannt seit der Strafanzeige wegen einer Bedrohung 2003 vor der Musikschule. Mit Schreiben vom 16.12.2003 der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Aktenzeichen 4 UJs 18203/03) war unter Zugrundelegung sogenannter "Ermittlungsergebnisse" der Kreispolizei Gütersloh mitgeteilt worden, daß das Verfahren eingestellt worden sei, "weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte". Der Kreispolizei lagen Beweisfotos mit dem Kfz-Kennzeichen des Täters vor. Eine dreistere Veralberung kann es nicht geben. Nach anwaltlichem Eingreifen wurde mit Schreiben vom 11.03.04 seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß das Ermittlungsverfahren gegen Knut Poggenpohl (ein Wunder war geschehen: die Zuordnung eines Halters zu einem Kfz war gelungen) wegen Bedrohung eingestellt worden sei, vgl. den Artikel Die Kreispolizei des Kreises Gütersloh deckt feiges, gewaltbereites Gesindel auf dieser Internetseite.

Deutsche Staatsanwaltschaften sind bekanntlich hierarchisch gegliedert und es bestehen Weisungsbefugnisse, mit langer Tradition. Mit Blick auf die Nachfolgegeneration der "Furchtbaren Juristen" (Buchtitel) sollte sich niemand großen Illusionen hingeben, s. den Artikel: Das "wunderbare Land" und die K-Frage 2009: Kläffende Köter, Carstensens Kieler Karren und nicht nur ein hervorragender "Kopp". Dieses Land wird von seinem von Heinrich Heine beschriebenen Merkmal des verschluckten Stockes und daraus entstandener Unaufrichtigkeit (mit allen Folgen) nicht loskommen.

Das aktuelle Kriminalstück der Hackerangriffe vom Juni 2011, das Verhalten von Staatsanwaltschaft und Alice GmbH bestätigt die Diagnose. Die Alice GmbH ist ihrem Wunsch gemäß selbstverständlich über das Erstatten und das Vorliegen einer Strafanzeige informiert worden. Sie hat bislang überhaupt nicht reagiert und ist somit wortbrüchig. Im aktuellen Kriminalstück wird das kriminelle Handeln also sowohl von der Staatsanwaltschaft Bielefeld als auch von der Alice GmbH Hamburg gedeckt und insoweit sind sie Komplizen.

Zitat aus dem Schreiben der Musikschule an die Alice GmbH in 22297 Hamburger, Überseering 33a vom 16. August 2011:

"Die Musikschule, die durch die Computersabotage im Juni erheblich geschädigt worden ist, bittet die Alice GmbH, die von Ihnen nach Vorlage der Anzeige angekündigten Schritte zu unternehmen. Die kriminellen Machenschaften sind von uns - auch nach Ansicht unseres Rechtsanwaltes - sehr gut dokumentiert und diese schriftliche Aufbereitung liegt Ihnen bereits vor. Mit Ihrer Auskunft kann RA Heumann bei der Staatsanwaltschaft nachlegen und den mitunter bei Behörden nötigen Druck ausüben, kriminelles Handeln auch als solches zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen" (Zitatende)

Am 17. September 2011 geht dem Musikschulleiter ein Schreiben der Alice GmbH (unterzeichnet von Frau Tanja Berger) zu. Zitat: "Selbstverständlich werden wir aufgrund Ihrer Schilderung eine weitere Überprüfung der Angelegenheit vornehmen. Wir versichern Ihnen, dass wir Verständnis für Ihre Verärgerung haben. Aus Gründen des Datenschutz dürfen wir aber die von Ihnen aufgeführten Verbindungen nicht auswerten. Des Weiteren unterliegt die korrekte Einrichtung der technischen Geräte in der Verantwortung der Kunden. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Alice Team."

Wie ist denn diese Mitteilung bitte zu verstehen? Bearbeitet die Alice GmbH nun die Dokumentation der kriminellen Hackerangriffe oder nicht? Die widersprüchliche Mitteilung der Alice GmhH kann nicht verdecken, daß sie einen Wortbruch begeht und sich dessen bewußt ist. Eine Bearbeitung war zugesagt worden vorbehaltlich der Strafanzeige bei der Polizei. Die Alice GmbH ist über die Anzeige informiert und redet sich nun heraus: "Aus Gründen des Datenschutz."

Die Mitteilung der Alice GmbH stützt immerhin die oben gemachte Aussage, daß Bielefelder Polizei und Staatsanwaltschaft in der Angelegenheit überhaupt nicht ermittelt haben, daß sie von kriminellem Verhalten betroffene Bürger veralbern und es decken, in Ergänzung zu eigenem kriminellen Verhalten der Polizei.



Der DSL-Anschluß der Musikschule Schmidt bzw. deren Computer wird am 31. Oktober 2011 erneut Ziel eines schweren Hackerangriffs.

Montag den 31. Oktober 2011, 9:09 Uhr

IP Adresse des Angreifers: 89.208.141.178

role: Moscow, Russia, Digital Network Hosting Department
Angreifer-URL: fffeew11.coom.in/main.php?page=423b262d0a1a9f70
Datenverkehr: TCP, www-http







Kauf einer Ersatzbrille am 15. Mai 2012 nach einem durch eine nicht bremsende Radfahrerin verursachten Unfall am 12. Mai

... und nachgewiesene Gewissenlosigkeit von ARD, ZDF, Gütersloher Nazijustiz und neuer Gestapo







Selbstverständlich ist nicht dieser Brillenkauf von Interesse. Er erhält Bedeutung wegen des Anrufs des Brillenfachgeschäfts am 23. Mai am späten Nachmittag, daß die bestellte Brille fertig sei, und der Antwort des Kunden, sie werde am 24. Mai abgeholt. Die die Telefonate abhörende Gestaposeilschaft hat daraus entnommen und weitergeleitet, der Brillenkunde habe zwischen dem 12. und 25. Mai über keine ausreichende Sehhilfe verfügt und damit gesetzwidrig am Straßenverkehr teilgenommen. Diese 'Ente', d.h. die Falschmeldung und ihre Auswertung ist durch den Kaufbeleg vom 15. Mai als kriminelle Lüge nachgewiesen.

Die die Abhör- und sonstigen Verfolgungspraktiken auswertenden - und sie umgekehrt inspirierenden und anleitenden - Presse- und TV-Medien, hier insbesondere die ARD und ZDF Rundfunk- und Fernsehanstalten, sind in ihren Karrieren bösartig, ehr- und gewissenlos.



Aktualisierung vom 10. November 2012

Die seitens der Bielefelder Staatsanwaltschaft und der Polizeibehörden 2011 verweigerte Ermittlung und Strafverfolgung - trotz bester Dokumentation und anwaltlicher Strafanzeige - des schweren Hackerangriffs auf einen Musikschulcomputer hat den Hacker-Abschaum eingeladen und ermutigt, in der Folgezeit weitere und kontinuierliche Angriffe auf die durch bezahlten Viren- und Spywareschutz eigentlich geschützten Computer zu unternehmen. In Abständen von einem Monat etwa wird insbesondere ein Computer durch unbekannte Software so stark beschädigt, daß jeweils eine Systemwiederherstellung notwendig wird.

Ausgerechnet in der Nacht vom 6. auf den 7. November 2012 - die Nacht der USA-Wahlentscheidung - wurde die Computersoftware so stark beschädigt, daß selbst eine Systemwiederherstellung zunächst keine Reparatur der installierten Software bewirkte.



Aktualisierung vom 25. Mai 2015

In den letzten Wochen und Tagen, seit Ostern 2015, häufen sich Hackerangriffe auf einen Musikschulcomputer offenkundig in der Absicht, den Computer vor der Speicherung und Übermittlung von Daten abstürzen zu lassen. Leider ist die installierte Antispyware- und Antivirensoftware von Norton nicht in der Lage, diese Angriffe abzuwehren. Systemwiederherstellungen kosten Zeit und Nerven, offenkundig ebenso beabsichtigt.



Aktualisierung vom 30. Juni 2015

Am 29./30. Juni 2015 haben sich Hackerangriffe auf einen Musikschulcomputer erneut gehäuft mit bekannnten Absichten und offenkundig aus Gründen der Farbsymbolik in Politik und Medien.



Aktualisierung vom 23. August 2015

Ab 1. Juli 2015 weitere Hackerangriffe auf Musikschulcomputer mit bekannnten Absichten.







Weiter zum Kapitel: Westfälische Wahrheitsliebe ...

Weiter zum Artikel: Nachrichten aus einem "wunderbaren Land", dem "GFM-Rommel"-Land

Weiter zum Kapitel: Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft und ein Gütersloher Spaßgericht

Weiter zum Kapitel: Städtepartnerschaft mit Schilda: Gütersloh, Büdelsdorf, Kiel und noch eine andere Ortschaft in Norddeutschland haben sich beworben.

Weiter zum Artikel: Kreispolizei deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch.



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