Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft

und ein Gütersloher Spaßgericht

(Artikel vom 9. Juni 2010)





Nachdem das Amtsgericht Gütersloh (welches es mit selbst gestellten Fristen nicht ganz so genau zu nehmen scheint, s. die dokumentierten Schreiben weiter unten) genügend Zeit gehabt hat, von sich aus und schnell zu reagieren, wird das Schreiben der Musikschule an dieses Gericht vom 7. Juni 2010 (welches am 8. Juni daher zugegangen ist, vgl. ebenfalls weiter unten) veröffentlicht.

Das Amtsgericht Gütersloh soll keineswegs pauschal (vor)verurteilt werden. Es muß aber nach Lage der Dinge in diesem Gericht jemand geben, der für die Verfolgungsaktionen, die in dem Schreiben vom 7. Juni an das Gericht und im übrigen seit einigen Jahren auf dieser Internetseite der Musikschule Schmidt geschildert werden, eine amtsrichterliche Unterschrift geleistet hat. Hinter dieser Unterschrift - zur Vortäuschung einer Rechtsstaatlichkeit - verschanzen sich seit vielen Jahren die Crème des ARD-Kachelmann-Fernsehens aus Hamburg und Köln und mediale und sonstige Freunde der Gestapo und der Menschenvergaser. Keineswegs nur im Lande der Mörder der Familie des Aaron Liebeskind, denn deutscher Humor und Spaß haben z.B. in Frankreich, Indien, Italien, der Schweiz, im Emirat Katar etc. ihre Freunde und - pardon, nicht zu vergessen - Freundinnen. Spaß-Kachelmann wartet (nach einigen Monaten Untersuchungshaft) auf seinen Prozeß wegen Vergewaltigung, während die anderen Kachelmänner und -frauen vortäuschen, sie würden sich bald aus ihren Löchern hervorwagen. Sie sind die Verkörperung der Feigheit in diesem Lande der Gestalt gewordenen Unaufrichtigkeit. An kleinen Kindern und Wehrlosen können sie sich vergreifen, wie die SS-Mörder der Familie des Aaron Liebeskind. Sie haben nun allerdings ein Opfer vor sich, welches mediale Vernichtungsstrategien - vor 30 Jahren - überlebt hat.

Der Reihe nach. Am 5. Oktober 2004 erhielt das Amtsgericht Gütersloh das folgende Schreiben per Fax:









Vorausgegangen war diesem Schreiben ein Telefongespräch mit einem Richter Beckhaus des Amtsgerichts Gütersloh am 26. Juli 2004, welcher als zuständiger Richter für Ermittlungsverfahren nach Zuständigkeiten und Ablauf von Abhörmaßnahmen befragt wurde.



Diesem Telefonat war vorausgegangen, daß die Redaktionen "Tagesschau" und "Tagesthemen" in Hamburg und des "Heute Journal" in Mainz am 29.03.2004 das folgende, für beide Adressaten fast gleichlautende Schreiben erhalten hatten (vgl. den Artikel über die "GEZ und WDR in Köln" und das Gesetz des Schweigens vom 7. Mai 2007 auf dieser Internetseite):







Mit Schreiben vom 14.04.2010 erhielt das Amtsgericht Gütersloh nach Abgabe seitens des nordrhein-westfälischen Mahngerichts in Hagen an das zuständige örtliche Gericht die Klageschrift in der Angelegenheit Frau C. aus Gütersloh.

Daraufhin erhielt die Musikschule folgenden Beschluß des Gerichts vom 26.04.2010:



Mit Schreiben vom 2.06.2010 (Poststempel 4.06.2010) erhielt die Musikschule die folgende gerichtliche Mitteilung:





Diese Mitteilung wurde mit Schreiben vom 7. Juni 2010 seitens der Musikschule beantwortet:





Damit das Gericht hinsichtlich des wiedergegebenen Vorgangs und Schriftwechsels seit dem 2. Juni 2010 - es geht um die Rolle des Gerichts mit seiner amtsrichterlichen Unterschrift und weniger um die in dem Vorgang auftretende Privatperson mit ihrer wenig interessanten Nebenrolle - nicht weiter den Mantel des Schweigens ausbreiten kann, soll nunmehr der Gang der Dinge mit einer Internet-Kommentierung begleitet werden. Sie wird dazu beitragen, mit klarem Wasser den Abschaum aus Hamburg, Köln und Mainz in diesem Spaßland aus seinen Löchern an die Oberfläche zu treiben.



Aktualisierung 2. Juli 2010: Als Antwort auf den wiedergegebenen Schriftsatz der Musikschule vom 7. Juni 2010 und nach Ablauf einer erneuten Entgegnungsfrist auf diesen Schriftsatz zum 23. Juni für die Gegenseite wurde seitens des Gerichts beiden Parteien ein Vorschlag unterbreitet:





Nach Annahme des Vorschlags durch die Musikschule zahlte die Gegenseite den Betrag von Euro 7,-- (dem eingefügten Zahlungsbeleg zufolge zum 30. Juni):







Fazit: Das für "Big Brother" (die entsprechenden staatlichen Institutionen der BRD), ARD, ZDF etc. unlösbare Problem ist auf den Punkt gebracht. Sie stehen außerhalb der Legalität und scheitern (wie seit Oktober 1980 absehbar) mit ihrer kriminellen Anmaßung, mit ihrem Mißbrauch von Errungenschaften (Kommunikationsmittel etc.) und ihrer Unbelehrbarkeit über viele Jahrzehnte, im Zusammenhang und genau betrachtet seit 1914 schon. (Über einen gewalttätigen Angriff auf den Musikschulleiter - ein Ergebnis des erwähnten klaren Wassers - am Mittag des 27. Juni 2010, über den die KHW GmbH Wiedenbrück und Rechtsanwalt bereits informiert sind und sich geäußert haben, wird noch näher zu berichten sein.)

"Big Brother" kann die Luft nicht halten, die ihn aufgeblasen hat.





8. Juli 2010. Die Musikschule erhielt an diesem 8. Juli folgenden Beschluß des Gerichts:









21. August 2010. Oben hieß es, daß über einen gewalttätigen Angriff auf den Musikschulleiter am Mittag des 27. Juni 2010 noch näher zu berichten sein wird. In der Angelegenheit ist im Juli seitens unseres Rechtsanwaltes Strafanzeige wegen Körperverletzung gestellt worden. Von dem Täter ist bislang der Wohnsitz bekannt aber eigenartigerweise nicht der Name (nach Auskunft der KHW GmbH Wiedenbrück - Slogan der KHW: Gut und sicher wohnen im Kreis Gütersloh).



Am 18. August gegen 23:00 Uhr und etwas später wird durch denselben Täter und seine Freundin Maria Stumpe ein Geständnis (in Gegenwart eines für die Täter nicht sichtbaren Zeugen) abgelegt und der kriminelle Tatbestand erweitert.

Nach mehrfach wiederholten, über die Straße geschrienen übelsten Beleidigungen ("Du feiges A.", "Komm heraus, du feiges A.") seitens der Frau Stumpe aus Gütersloh bittet der Musikschulleiter einen Zeugen, die Beleidigungen aus einem unbeleuchteten Hausflur eines Nachbarhauses heraus zu beobachten. Tatsächlich werden dann noch die Sätze gerufen: "Du bist doch nicht normal. Du gehörst doch ins LKH." Der Stumpe-Freund wortwörtlich: "Wir können auch schießen." Der Stumpe-Schlußsatz (ebenfalls wortwörtlich): "Du kannst auch die Schläge haben, die Du neulich nicht gekriegt hast."

Nach diesem Geständnis seitens der Stumpe und ihres Freundes - den gewalttätigen Angriff auf den Musikschulleiter vom 27. Juni betreffend und jetzt vor Zeugen über die Straße gerufen - bedankt sich der Musikschulleiter bei dem Zeugen für seine Unterstützung.

"Wir können auch schießen." Mit dieser Parole des Abschaums wagt ein erwiesenermaßen gewalttätiger Mensch zu drohen, gegen den eine Strafanzeige wegen Körperverletzung vorliegt.





Aktualisierung 23. September 2010:



Strafantrag an die Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Nötigung etc. vom 21. September 2010 seitens des Musikschulleiters:





Zitiertes Schreiben der Staatsanwaltschaft Bielefeld vom 13. August 2010 an Herrn RA Ulrich Hollenberg:





Dem Strafantrag als Anlage beigefügtes Foto vom 18. August 2010:







Die Parole des Abschaums: "Wir können auch schießen."







Im Klartext: Amtsanwältin Schwagmeier will den Geschädigten für dumm verkaufen.

§ 240 StGB, geltendes Recht auch für Staatsanwaltschaften, lautet: (1) Wer einen Menschen mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist. (3) Der Versuch ist strafbar.

Die Anzeige wegen Nötigung vom 21. September ist unmißverständlich auf die Drohungen (Androhung von Prügel und den Gebrauch von Schußwaffen) von Stumpe und Fink am 18. August bezogen. Diese Drohungen sollten den Geschädigten dazu bewegen, zwingen oder eben nötigen, nicht zu fotografieren. Daß ein PKW ohne Abstand hinter einen anderen PKW gestellt wird (ruhender Verkehr) ist überhaupt keine Nötigung und nicht zu verwechseln mit Vorgängen, wenn z.B. Raser auf der Autobahn durch dichtes Auffahren, Hupen, sonstige Signale etc. andere Verkehrsteilnehmer zum Platzmachen bewegen wollen. Durch ihre Verwechslung, die sie dem Geschädigten unterschiebt, versucht die Amtsanwältin die tatsächlich geschehene schwerwiegende Nötigung (das sog. Nötigungsmittel sind Drohungen sogar mit möglicher Todesfolge) zu bagatellisieren.

Nötigung nach § 240 StGB ist kein Privatklagedelikt. Mit ihrer Verwechslung versucht die Amtsanwältin ein weiteres Mal, ihre der Sache und Gesetzeslage nach unzweifelhaft gegebene Zuständigkeit zu verneinen.

Fazit: Ein staatsanwaltliches Geschenk an den Abschaum.

Das Verhalten der Bielefelder Staatsanwaltschaft hat im übrigen Methode: Mit Antwortschreiben vom 27.07.2011 an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stracke & Partner in Bielefeld teilt die Staatsanwaltschaft Bielefeld unter dem Aktenzeichen 2 UJs 4917/11 A ebenfalls mit, daß das Verfahren eingestellt worden sei. Eingestellt, "da ein Täter nicht ermittelt werden konnte", vgl. den Artikel Wegelagerei der GEZ Köln (Gebühreneinzugszentrale von WDR etc.) ... und vollständige Blamage auf dieser Internetseite. Ob tatsächlich und - falls ja - mit welchen Schritten ermittelt worden ist, geht aus den staatsanwaltlichen Standardtexten nicht hervor. Der Text ist im übrigen bestens bekannt seit der Strafanzeige wegen einer Bedrohung anno 2003 vor der Musikschule. Mit Schreiben vom 16.12.2003 der Staatsanwaltschaft Bielefeld (Aktenzeichen 4 UJs 18203/03) war unter Zugrundelegung sogenannter "Ermittlungsergebnisse" der Kreispolizei Gütersloh mitgeteilt worden, daß das Verfahren eingestellt worden sei, "weil ein Täter nicht ermittelt werden konnte". Der Kreispolizei lagen Beweisfotos mit dem Kfz-Kennzeichen des Täters vor. Eine dreistere Veralberung kann es nicht geben, unverschämt und verlogen. Nach anwaltlichem Eingreifen wurde mit Schreiben vom 11.03.04 seitens der Staatsanwaltschaft Bielefeld mitgeteilt, daß das Ermittlungsverfahren gegen Knut Poggenpohl (ein Wunder war geschehen: die Zuordnung eines Halters zu einem Kfz war gelungen) wegen Bedrohung eingestellt worden sei, vgl. den Artikel Die Kreispolizei des Kreises Gütersloh deckt feiges, gewaltbereites Gesindel auf dieser Internetseite.

Deutsche Staatsanwaltschaften sind bekanntlich hierarchisch gegliedert und es bestehen Weisungsbefugnisse, mit langer Tradition. Mit Blick auf die Nachfolgegeneration der "Furchtbaren Juristen" (Buchtitel) sollte sich niemand großen Illusionen hingeben, s. den Artikel: Das "wunderbare Land" und die K-Frage 2009: Kläffende Köter, Carstensens Kieler Karren und nicht nur ein hervorragender "Kopp". Dieses Land wird von seinem von Heinrich Heine beschriebenen Merkmal des verschluckten Stockes und daraus entstandener Unaufrichtigkeit (mit allen Folgen) nicht loskommen.





Aktualisierung vom 16. April 2011

Das nachfolgend wiedergegebene Schreiben an das Amtsgericht Gütersloh (Einschreibebrief) wurde am 15. April 2011 abgeschickt.



Musikschule Schmidt, Hermann-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh

Amtsgericht Gütersloh

Herrn Direktor Axel Meyer
Friedrich-Ebert-Str. 30
33330 Gütersloh

15.04.2011

Aktenzeichen: 12 OWi-73 Js 2853/10-17/11

Sehr geehrter Herr Meyer,

ich beziehe mich auf das an mich gerichtete Schreiben von Frau Schaefer bzw. von Herrn Beckhaus vom 5.04.2011 in vorbezeichneter Angelegenheit. In dem Schreiben wird für den Fall, daß ich meinen Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht zurückziehe, die Anberaumung einer Hauptverhandlung angekündigt.

Ein Gütersloher Richter Beckhaus wird über mich nicht zu Gericht sitzen. Die Gründe dieser Ablehnung sind der oben genannten Internetseite der Musikschule und insbesondere den Artikeln "Die Freunde der Menschenvergaser, die ARD-Kachelmannschaft und ein Gütersloher Spaßgericht" vom 9.06.2010 und "Westfälische Wahrheitsliebe? Wunderbar: Moderne Zeiten - moderne Zeitung" vom 13.05.2007 (Brief an die "Neue Westfälische" vom 10.10.2006) zu entnehmen. Zur Information des Gerichts ist ein Ausdruck des Artikels vom 9.06.2010 - ohne die nicht kopierbaren Graphikdateien - in der Anlage beigefügt.

Den Betrag von Euro 33,50 des Bußgeldbescheides habe ich bereits beglichen. Meine Zahlung bedeutet nicht, daß ich meinen Widerspruch dem Inhalt nach zurückziehe.

Das vorliegende Schreiben an das Gericht wird nach Zugang am 16.04.2011 auf der oben erwähnten Internetseite dokumentiert werden.

Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift Schmidt)

Anlage: Internetartikel vom 9.06.2010 mit 4 Seiten







Aktualisierung vom 30. April 2011



Einlieferungsbeleg des dokumentierten Einschreibebriefes vom 15. April 2011:





Antwortschreiben des Amtsgerichts Gütersloh vom 27. April 2011:







Aktualisierung vom 18. März 2012:

Am Freitag den 16. März erschien die Klavierlehrerin der Musikschule nicht zur seit langem mit der Schülerin vereinbarten regelmäßigen Unterrichtsstunde um 19 Uhr. Als sie um 19:15 Uhr immer noch nicht eingetroffen war, sagte der Musikschulleiter der Schülerin und der sie begleitenden Mutter, daß er nun die Lehrerin anrufen werde. Zu diesem Zweck verließ er die Schule um - wegen der Telefonüberwachung der Musikschultelefone - von einem öffentlichen Fernsprecher aus die Lehrerin anzurufen. Sie hatte den Termin vergessen und wollte nun sofort zur Schule kommen. In der Tat traf sie 10 Minuten später ein.

Am Samstagmorgen um 9:15 Uhr sprach die Mutter der Klavierschülerin wegen ihrer zweiten Tochter auf den Anrufbeantworter der Musikschule, dessen Ansage bekanntlich seit Jahren u.a.den Text hat: "Unsere Telefonanlagen werden leider von der neudeutschen Gestapo überwacht. Möchten Sie trotzdem eine Nachricht hinterlassen, über die wir uns selbstverständlich freuen, sprechen Sie bitte nach dem Signalton." Die Mutter hat mit ihrer Mitteilung auf dem Anrufbeantworter den Violingruppenunterricht für ihre zweite Tochter wegen starker Kopfschmerzen abgesagt. Mit dieser telefonischen Mitteilung auf den Anrufbeantworter ist daher das Wissen von diesen Schülerinnen und vor allem von ihrer Mutter darüber belegt, daß der Musikschulleiter wegen krimineller Telefonüberwachung Anrufe von öffentlichen Fernsprechern aus führen muß. Er ist zu dieser Selbstschutzmaßnahme gegen die heimtückische Telefonüberwachung - abgesehen von den anderen und noch viel länger zurückreichenden kriminellen staatlichen und nichtstaatlichen Machenschaften wie Freiheitsberaubung, schwerste Körperverletzung durch verbrecherische 'Ärzte', Bedrohung etc. - seit mehr als 10 Jahren genötigt, nämlich seitdem für ihn - wegen der Verwertung der Abhörergebnisse mit dem Zweck ihn zu demütigen, in die Verzweiflung zu treiben und einschlägige Kameradschaften an der Verfolgung zu beteiligen - die kriminelle Aktion offenkundig geworden ist.

Die Kameradschaften z.B. der ARD Rundfunk- und Fernsehanstalten, der 'Frankfurter Rundschau', der NDSAP-Zeitung 'Die Glocke' etc., die die Verfolgung betreiben, hegen Allmachtsphantasien wie ihre Vorbilder und Gesinnungsgenossen des durch überfallene Länder besiegten nationalsozialistischen Verbrecherregimes. Sie bilden sich ein, daß der Musikschulleiter die Verfolgung in jeder Spielart deutschen Humors (s. oben) und stets aufs Neue erdulden muß, weil der staatliche Gewalt- und Machtapparat (Polizei, Justiz, Geheimdienste etc.) übermächtig, im Zusammenwirken auch mit den Medien und Telekommunikationsunternehmen vor Einblicken gesichert und ein Großteil der Akteure der neudeutschen Gestapo-Kameradschaften unsichtbar bleibt. Mit ihren Aktionen soll zunächst die Demütigung, den Machenschaften ohnmächtig ausgeliefert zu sein, gesteigert und bekräftigt werden und wird Aktionen auf anderen Ebenen wie z.B. Bedrohung und Körperverletzung zugearbeitet.

In dem Artikel Kreispolizei deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch heißt es: Die Nazis von Hamburg-Lokstedt bis Mainz-Lerchenberg, von Bielefeld bis Köln, die das Telefon abhörenden Gestapo-Ratten bzw. ihre heimtückischen Komplizen lassen grüssen. (Vgl. die Artikel auf dieser Internetseite "Nachrichten aus einem wunderbaren Land" vom April 2007, "GEZ und WDR in Köln, Wegelagerei und vollständige Blamage" vom Mai 2007, "Güterslohs kleine Nachwuchsnazis feiern eine Geburtstagsparty" vom Januar 2008, "Das ZDF, der Irak und die Demokratie" vom Mai 2007, "Das Verbrechen Krieg - die Internationale der Zyniker am Werk" vom August 2008 und Westfälische Wahrheitsliebe ... vom Mai 2007.) Das Urteil der Geschichte ist längst gefällt. Unter der Schminke zeigt sich die Fratze eines Generalquartiermeisters Eduard Wagner und der SS.

Mit dem Wochenende des 17./18. März ist das nationalsozialistische Schmierentheater von Hamburger ARD-Tagesschau und sonstiger Medien, Parteien wie der SPD und CDU, Gütersloher Justiz und Polizei zu seinem Ende gekommen. Die kriminelle Aktion ist nicht mehr nur pauschal zu benennen. Mitarbeiter von ARD-aktuell, und zwar bundesweit, gehören dazu. Selbstverständlich hat sie Gesicht und Namen. Nachrichtensprecher und -sprecherinnen der ARD-Tagesschau in Hamburg - dahinter steht eine Redaktion - mit den Namen Judith Rakers, Kirsten Gerhard gehören zu diesem Nazi-Abschaum.







Weiter zum Artikel: Westfälische Wahrheitsliebe ...

Weiter zum Artikel: GEZ und WDR in Köln, Wegelagerei und vollständige Blamage

Weiter zum Artikel: Städtepartnerschaft mit Schilda: Gestapo-Gütersloh, Büdelsdorf, Kiel und ...

Weiter zum Artikel: Langenberger "Happy Kadaver" Theologie

Weiter zum Artikel: Kreispolizei deckt gewaltbereites Gesindel und ist selbst heimtückisch.

Weiter zum Artikel: Heimtückische Kreispolizei Gütersloh, gewaltbereites Gesindel und die K-Frage seit 1914

Weiter zum Artikel: Oktoberrevolution 1917 in Rußland, Novemberrevolution 1918 in Deutschland

Weiter zum Artikel: Finanz- und Wirtschaftskrise 2008, McCains und Steinbrücks Umgang mit Menschen

Weiter zum Artikel: Nachrichten aus einem "wunderbaren Land" (Zitat)

Weiter zum Artikel: Das "wunderbare Land" und die K-Frage 2009: Kläffende Köter, Carstensens Kieler Karren und nicht nur ein hervorragender "Kopp".



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