Das "wunderbare Land" und die K-Frage 2009: Kläffende Beißer,

Carstensens Kieler Karren und nicht nur ein hervorragender "Kopp"

Artikel vom 19. Juli 2009 - Aktualisierungen Mai 2011, Mai und Oktober 2012, 2021

(Vgl. den am 6. April 2003 an das ZDF gesendeten Faxbrief: "Das Elend des Kriegs und das Elend mancher Journalisten")





Auf dem CSU Parteitag am 17./18. Juli - im traditionsreichen Nürnberg - doziert ein führender, ein hervorragender "Kopp" von der CDU: Neiddiskussionen dürfe man nicht führen und nicht "denen, die den Karren ziehen, auch noch vor'n Kopp schlagen".

In Kiel - erfahren wir zu gleicher Zeit - steckt CDU-Ministerpräsident Carstensens Karren knietief im Dreck. Hinsichtlich der Bonuszahlungen (d.h. der Belohnung in Millionenhöhe aus Steuermitteln für ruinöses Management und ein Milliardengrab zu Lasten der Steuerzahler) an den Chef der HSH Nordbank Nonnenmacher hat Carstensen nach aktuellen Berichten unwahre Aussagen gemacht. In einem Brief vom 10. Juli an den Parlamentspräsidenten Kayenburg hat Carstensen geschrieben: Der Präsidialausschuss der HSH Nordbank habe "mit vorherigem Einverständnis der Spitzen der Landesregierungen in Hamburg und Schleswig-Holstein und der Spitzen der die Regierungen tragenden Fraktionen" die Zahlung an Nonnenmacher beschlossen. Doch ein Einverständnis der Fraktionsspitzen von CDU und SPD in Kiel hatte es nicht gegeben. Denen, die den Nordbank-Karren in den Dreck gefahren haben, Millionen in den Haifisch-Rachen werfen und dann kläffen: Die, deren Einverständnis man vorgetäuscht habe, handelten verantwortungslos. Weil sie der Lüge widersprechen. Kiel, Koalition, kaputt, Carstensen, Kopp, Karren, kläffen. Irgendwie paßt das zusammen. Nur daß der Karren nicht aus dem sondern in den Dreck gezogen wurde. Und das "C" ragt zwar nicht hervor, gehört aber nicht so recht in die Reihe.

CSU-Chef Seehofer stellt auf dem Parteitag in Nürnberg am 17./18. Juli ein Ende der Angriffe auf die Schwesterpartei mit dem "C" im Namen , der CDU in Aussicht, betont aber gleichzeitig, daß die CSU Selbstvertrauen und Biß habe. Vom führenden Kopp kläfft es zurück zurück: "Beißt die Richtigen, dann wird's gut." Wenn die CSU sage, auch von der CDU könne man etwas lernen (z.B. aus Kiel), dann werde dies "ein toller Wahlkampf". Einen "bissigen Wahlkampf" wünsche man sich, "aber gegen die anderen", mithin gegen die, die nicht lügen. Ach, gäbe es doch für diesen und jenen Kopp einen Korb. Also Berlinerinnen und Berliner, Münchnerinnen und Münchner aufgepaßt, wenn Ihr z.B. nachts durch die Straßen geht.

Mit der Staatsverschuldung weltweit - durch die Finanz- und Wirtschaftskrise und gerade zur Bankenrettung in schwindelerregende und gefährliche Höhen getrieben - werden hervorragende Geschäfte gemacht. Die hohe Zinslast durch die Schulden in den USA betrug z.B. 452 Milliarden Dollar im vergangenen Jahr (und wird in diesem Jahr, wenn das Defizit im amerikanischen Bundeshaushalt mehr als 1,8 Billionen oder 13 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen wird, historischer Rekord sein). Die Ausgaben stellen inzwischen den vierthöchsten Ausgabenposten des Staates dar, nach Gesundheit, Sozialleistungen und Verteidigung. Investmentbanking in Staatsschulden und -anleihen, das hat Zukunft (bis zum nächsten Crash). Neu ist, daß China an die erste Stelle der Gläubigerländer der USA gerückt ist.

Die geretteten Haifische werden gleich wieder genährt, auch in Deutschland mit seiner Schuldenfinanzierung. Um Kredite zu bekommen, bedient sich die BRD-Finanzagentur GmbH einer "Bietergruppe Bundesemissionen", die aus 33 deutschen und internationalen Banken besteht. Angeführt wird die Gruppe von der britischen Barclays Bank, der Deutschen Bank und der durch den US-Staat geretteten amerikanischen Investmentbank Merrill Lynch, eine Mitgliedsliste der globalen Finanzmarktkrise. (Selbst die Commerzbank ist dabei.) Von diesen geht der Weiterverkauf z.B. an institutionelle Kunden wie Investmentfonds in aller Welt aus.



Nachtrag 14. August 2009:

Kompetenzen und Kollegen, Korruption, Koffer und Komplizen:

Der hervorragende Kopf Ghostwriter-Guttenberg

Der Bundeswirtschaftsminister Guttenberg (in Krisenzeit seit Februar 2009) als Leiter eines Ministeriums mit zahlreichen Staatssekretären und fast 1500 Mitarbeitern - aus Steuermitteln bestens bezahlt und besoldet - ist bekanntlich kein Fachökonom. Wozu auch. Die Parteien hieven hierzulande ihr Personal nach dem Proporz auf solche Positionen.

In Anbetracht der aktuellen globalen Finanz- und Wirtschaftskrise und deren Verlauf in der Bundesrepublik erhielten im Februar 2009 das Bundesjustiz- und das Bundeswirtschaftsministerium den Auftrag des Kabinetts, eine Gesetzesvorlage zu formulieren, damit die Regierung in den Ruin geführte Banken - man denke z.B. an das 500 Mrd Paket - retten kann ohne sie zu verstaatlichen. Der Wirtschaftsminister ließ kurzerhand einen Gesetzentwurf mit Hilfe einer externen, nicht einmal inländischen Anwaltskanzlei ausarbeiten, ließ sie den kompletten Gesetzestext schreiben und leitete diesen einfach an andere Ressorts weiter ­ sogar noch ohne den Briefkopf der heimlichen Helfer zu entfernen: Linklaters LLP, eine Anwaltskanzlei aus Großbritannien mit einer Niederlassung in Berlin. Man höre und staune noch weiter: Zu Linklaters Klienten gehörten in den vergangenen Jahren zahlreiche Großbanken. So hat sie unter anderem im Jahr 2007 die Citigroup bei einer Milliarden-Kreditverbriefung beraten. Der HSH Nordbank stand Linklaters im gleichen Jahr bei der Projektfinanzierung für Raffinierien zur Seite. Auch die Commerzbank baute auf die Dienste der britischen Anwaltskanzlei.

Die Beamten der Bundesbehörden nannten dieses Vorgehen "eine besorgniserregende Entwicklung". Der Verbandsvorsitzende der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden, Hans-Ulrich Benra, sagte der "Berliner Zeitung": "Wenn Gesetzesentwürfe in Kanzleien angefertigt werden, ist nicht ausgeschlossen, daß diese ihre eigenen Interessen vertreten und nicht die öffentlichen". Die Expertise unabhängiger Beamter sei nötig, um öffentliche Interessen zu wahren. Selbst FDP-Vize Rainer Brüderle kritisierte: "Legislative und Exekutive sollten ihre Unabhängigkeit nicht selbst infrage stellen."

Bundesjustizministerin Zypries hat ihrem Kabinettskollegen Guttenberg Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Die SPD-Politikerin Zypries sagte der "Berliner Zeitung", es sei unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, statt den vorhandenen Sachverstand innerhalb der Regierung zu nutzen. Recht hat sie. Nur: Meint sie mit Sachverstand den Guttenbergschen? Wo nichts ist ist auch nichts zu holen. Auch nicht mit Insolvenzverwalter.

Kritik kommt auch von der Grünen-Fraktionsvorsitzenden Renate Künast. Sie verlangt zu wissen, wieviel Steuergeld Guttenberg für den Entwurf gezahlt hat. Aus ihrer Sicht sei der Vorgang ein "Fall für den Rechnungshof". In der Tat. Außerdem für den Bundestag, der einen Verfassungsauftrag hat hinsichtlich der Kompetenz der Kabinettskollegen, deren Kooperationsfähigkeiten und -verhalten. Denn: Minister Guttenberg (Plagiatsnachweis hinsichtlich der Guttenbergschen Dissertation in: Kritische Justiz Heft 1 2011 und auf der Internetseite GuttenPlag Wiki) hat mit seinem Ghostwriter-Gesetzentwurf gewaltigen Ärger in der Regierungskoalition ausgelöst. Das für diesen Bereich federführende Justiz- und das Finanzministerium äußerten sich "befremdet", daß Guttenberg damit noch vor regierungsinternen Beratungen die Öffentlichkeit gesucht habe. (Adel verpflichtet eben, das Gespenst wollte zuvorkommend sein.) Das Justizministerium habe erst auf Anforderung den Gesetzentwurf des Guttenberg erhalten. Es sei unverantwortlich, eine große Wirtschaftskanzlei zu beauftragen, zumal man auf Seite Guttenbergs gar nicht zuständig sei. Das Wirtschaftsministerium sei nämlich für das Insolvenzrecht nicht zuständig.

Fazit:

Statt vorhandener fachlicher eine angemaßte institutionelle Kompetenz, täuschend und servil den Zockern gegenüber. Auf Kosten "der anderen", der Steuerzahler, der arbeitenden Menschen, der Opfer der Krise z.B. bei Hertie, Karstadt, Opel, der wachsenden Zahl arbeitsloser und armer Menschen in der Republik. Ghostwriter-Guttenberg (Plagiatsnachweis auch: NZZ vom 16.02.2011) kennt seine eigenen Kompetenzen nicht einmal, die fachlichen sowieso nicht, weil er sie nicht hat.

Guttenberg (Plagiatsnachweis auch: SZ vom 16.02.2011) verstößt darüber hinaus gegen elementarste Kabinettsdisziplin, er kooperiert nicht mit Kabinettskolleginnen und -kollegen. Das Kabinett hat somit auch diese K-Frage: Wer ist für das Chaos in der Küche zuständig?

Am 27. September sollten solche Schloßgespenster ins Bayerisch-Fränkische zurückgeschickt werden. Trotz der von auch finanziell interessierten medialen Gummimännchen à la Pujadas - z.B. durch Charakterisierungen ihres Aufbaukandidaten mit widerlich anbiedernden Wortentlehnungen wie "Shooting Star" - unternommenen Versuche, das Rad zurückzudrehen. Weil sie trotz eines schnell vergessenen, halbherzigen Rufs: "Auf die Räder!" unter die Räder gekommen sind. Sie sind Heckenschützen: statt eines offenen und geraden Blicks und Gespräches der Hinterhalt.



Das Kriminaltrio Kanther, Kiep und Ko(ch) und das hervorragende Doppelkopf-Duo Schreiber-Schäuble

Die Zutaten: Koffer, Kuverts, z.B. 100.000,-- DM in kleinen Scheinen, Geld aus Waffengeschäften und sonstigen dunklen Quellen, Bestechung, Korruption, Eidesstattliche Erklärungen und Meineid. Eine stattliche Reihe hervorragender CDU/CSU-Akteure.

Das Spiel in Neuauflage seit 1982 (die "Wende", "geistig-moralische Erneuerung" ist die Eigenbezeichnung durch die CDU/CSU): Es geht nicht um Peanuts. Wenn schon dann um Millionen. Außerdem ist man international, schätzt die "international community". Die Schweiz mit ihren Nummernkonten kommt vor, angebliche "jüdische Vermächtnisse" (zum Wohle der Kiesinger/Filbinger/Koch/Schäuble-CDU/CSU).

Der Tathergang: In den 1980er Jahren erhält CSU-Waffenhändler Karlheinz Schreiber von der Traditionsfirma Thyssen (das Geschäft mit dem Tod lohnt sich nach wie vor) für Rüstungsprojekte rund 15 Millionen Euro Provision. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft Augsburg (nach endlich erfolgter Auslieferung seitens Kanadas Anfang August 2009 aktuell) verteilt er das Geld über Tarnkonten und Briefkastenfirmen an Industrielle, Beamte und Politiker, welches er für den Verkauf von Airbus-Maschinen und Fuchs-Panzern in den 1980er und zu Beginn der 1990er Jahre erhalten hat. Schreiber befördert unter anderem Verkäufe von Panzern nach Saudi-Arabien, Flugzeugen nach Thailand und Kanada.

Neben anderen Bedürftigen erhält der ehemalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep von Schreiber in der Schweiz eine Million D-Mark, die in die Parteikasse der CDU fliessen. Mitte Januar 2000 räumt der ehemalige hessische CDU-Vorsitzende Manfred Kanther ein, im Jahre 1983 insgesamt 8 Millionen DM der Landes-CDU ins Ausland transferiert zu haben und Rücküberweisungen als Vermächtnisse oder Kredite getarnt zu haben. Der hessische CDU-Chef Roland Koch berichtet allerdings am 27. Januar 2000, dass im Jahre 1983 nicht 8 Millionen, sondern 18 Millionen DM in die Schweiz transferiert worden seien.

Der Reihe nach: 5. November 1999: Der wegen Verdachts der Steuerhinterziehung mit Haftbefehl gesuchte CDU-Kiep stellt sich der Justiz. Er erklärt, die am 26. August 1991 vom CSU-Waffenhändler Karlheinz Schreiber in seinem Beisein an den langjährigen CDU-Steuerberater Horst Weyrauch in einem Koffer bar in der Schweiz übergebene Million sei als Parteispende an die CDU gegangen. 21. November 1999: CDU-Kohl weist den Vorwurf von Schmiergeldzahlungen im Zusammenhang mit der Lieferung von Panzern an Saudi-Arabien zurück. 2. Dezember 1999: Der Bundestag setzt einen Untersuchungsausschuss "Parteispenden und Waffenhandel" ein. 9. Dezember 1999: Der langjährige CDU-Landes- und Kreisschatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein lässt erklären, es handele sich um "anonyme jüdische Vermächtnisse." Diese Version wird auch von der CDU-Pressestelle verbreitet. 16. Dezember 1999: CDU-Kohl gibt im ZDF bekannt, von 1993 bis 1998 rund 2 Mill. DM Spenden erhalten zu haben, ohne sie in die Spendenliste der CDU aufnehmen zu lassen. Kohl will die Namen der Spender bis heute nicht nennen. 14.Januar 2000: Hessens Ex-CDU-Chef Manfred Kanther räumt ein, dass die hessische CDU 1983 geheime Auslandskonten eingerichtet und seitdem geführt hat. Von diesen Konten seien als "Vermächtnisse" falsch deklarierte Summen in Millionenhöhe an die Partei geflossen. Kanther gibt zu, 1983 mehrere Millionen Mark Parteivermögen in die Schweiz geschafft zu haben. Das Bankgeheimnis (vgl. NZZ 23. Juni 2011: Mafia weicht vermehrt auch in die Schweiz aus - sicherer Hafen für Geldwäsche) macht's möglich, von der ordinären Mafia italiana bis zur weltweiten Mafia mit weißem Kragen, vgl. Mafia und Wirtschaft. Um Geld aus dieser schwarzen Kasse zurück zu transferieren, seien angebliche "jüdische Vermächtnisse" erfunden worden.

CDU-Kiep wird 2001 lediglich wegen einer privaten Steuerhinterziehung von 1991 zu einer Geldstrafe verurteilt, außerdem 2004 wegen einer Falschaussage vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss. Zwei Thyssen-Manager - Jürgen Maßmann und Winfried Haastert - und der ehemalige CDU-Rüstungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls werden wegen Bestechlichkeit verurteilt.

Der CSU-Rüstungslobbyist Schreiber besticht den CDU-Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls mit 3,8 Mio. D-Mark (umgerechnet etwa 1,9 Mio. Euro), um eine schnelle Lieferung von "Fuchs"-Panzern nach Saudi-Arabien zu ermöglichen. (Neben Antisemitismus auch deshalb die Idee der "jüdischen Vermächtnisse"? Jedenfalls Waffen an zwei Konfliktparteien: s. die U-Boote von HDW und Thyssen Nordseewerk.) Pfahls befindet sich von 1999 bis Juli 2004 auf der Flucht, bis er schließlich in Paris (im übrigen Firmensitz von Elf Aquitaine) verhaftet wird. Nach umfassendem Geständnis im August 2005 - nach einem Handel mit der Staatsanwaltschaft - verurteilt ihn das Landgericht Augsburg zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft wegen Vorteilsnahme und Steuerhinterziehung.

Zu den verteilten Geldern gehört unter anderem die Schreiber-Spende an CDU-Schäuble, seit 2005 und höchstaktuell Bundesinnenminister mit allen Attributen der Kiesinger/Filbinger/Strauß/Koch-Fraktion. Per Eidesstattlicher Erklärung versichert Schäuble in den 1990er Jahren, die 100.000 Mark von Schreiber am 22. September 1994 in seinem Bundestagsbüro erhalten und an die damalige CDU-Schatzmeisterin Brigitte Baumeister weitergegeben zu haben. Ebenfalls an Eides statt versichert Baumeister dagegen, sie habe von Schreiber im Oktober 1994 im bayerischen Kaufering einen Umschlag von Schreiber ohne präzise Angaben zum Inhalt erhalten und an Schäuble weitergeleitet. Daß heißt: Mindestens ein Meineid und ein nicht abgeschlossenes Kriminalkapitel. Zusätzlicher Hinweis: Das Geld war für die CDU-Bundespartei zu verwenden und wurde natürlich verwendet. In der CDU-Buchhaltung taucht der Betrag nicht auf.

In Hessen ist CDU-Koch selbst an der Tarnung der fraglichen Gelder als "Darlehen" beteiligt. Koch muß daher die sogenannte "Sternsingerlüge" einräumen: Er hat Journalisten trotz mehrfacher Nachfrage die Rückdatierung eines Kreditvertrags über 2 Millionen DM verschwiegen, der Geldflüsse in der Parteibuchhaltung rechtfertigen sollte. Dennoch bleibt Koch trotz Entrüstung und Rücktrittsforderungen durch SPD und Grüne im Amt des Ministerpräsidenten, da ihn die Unterstützung seiner Partei, des Koalitionspartners FDP und der Medien vor einem Mißtrauensvotum und Absturz in der Wählergunst schützt. Die Koch'sche Hessen-CDU - großzügig mit Vermächtnissen bedacht - gewinnt sogar die Wahl 2009. Kochs enger Vertrauter aus Vermächtnistagen, CDU-Staatsminister Franz Josef Jung ist 2009 und höchstaktuell "Bundesverteidigungsminister" (seit dem 4.09.2009 ein "Bombing Star", vgl. Neue Zürcher Zeitung bzw. Washington Post vom 6.09.2009), verantwortlich für die Beteiligung am Afghanistankrieg und auch die Tötung unschuldiger Zivilisten (z.B. solche, die ihr Auto nicht anhalten, wie ihnen deutsche Soldaten befehlen wollen, s. Nachrichten vom 29.08.2008: 'Tote bei "Zwischenfall" mit deutschen ISAF-Soldaten' und Wikipedia-Artikel zum Afghanistankrieg). Vgl. außerdem die nach Zuspitzung der Plagiatsaffäre überraschend unternommene Reise Guttenbergs nach Afghanistan im Februar 2011 mit dem Ergebnis toter Soldaten in Guttenbergs Quartier. Für ihren Tod trägt Guttenberg Mitverantwortung.



Anmerkung zu: "Doppelkopf"

Doppelkopf (allemand, litt. double-tête), abrégé également en Doko, est un jeu de cartes avec levées pour quatre joueurs (voir Wikipedia).

Doppelkopf (German, lit. double-head), also abbreviated to "Doko," is a trick-taking card game for four players (citation Wikipedia).





Aktualisierung ab 6. Mai 2011



Einem Artikel der NZZ in der Rubrik 'Politik international' vom 6. Mai 2011 zufolge ist die Kommission "Selbstkontrolle der Wissenschaft" der Universität Bayreuth nach dreimonatiger Prüfung in ihrem Abschlußbericht zu dem Ergebnis gekommen, daß der am 1. März zurückgetretene Verteidigungsminister zu Guttenberg bei der Herstellung seiner Dissertation absichtlich getäuscht hat.

11. Mai 2011: Pressekonferenz der Universität Bayreuth und Vorstellung des Abschlußberichtes über zu Guttenbergs Dissertation am 11. Mai 2011.



In einer Augenarztpraxis (mit Ausnahme der 'Augenärzte am Kolbeplatz' in Gütersloh) wird die Hilfeleistung nicht unterlassen, ist man zuvorkommend und höflich: Der Nächste bitte, De Maizière.

19. Juni 2011 De Maizières Belehrung der Nato: Der Libyeneinsatz, d.h. die Rettungsaktion und Hilfe für die libysche Zivilbevölkerung und die Gaddafi-Gegner sei "kurzsichtig": NZZ vom 19. Juni 2011: Kämpfe um westliche Grenzstadt Nalut ... und Maizières "Kurzsichtigkeit"

Mai 2013: 21 May 2013: Defence Minister de Maizière charged over scrapped drone project after investing around USD 835 million



Keine 'brutalstmögliche' (R. Koch), verbrecherische Zwangsbehandlung wie im LWL-Klinikum Gütersloh, sondern rechtsstaatliche Ahndung von Straftaten, der Nächste (diesmal ohne 'bitte'):

9. November 2011 und unbeirrte kriminelle Energie der Akteure der "geistig-moralischen Erneuerung": 9 November 2011: Former junior defence minister Pfahls (CDU/CSU-Kohl government) once more sentenced to 4 1/2 years for fraud



In Ansehung der Einkommenshöhe (auf Kosten der Steuerzahler) der aufgeführten Personen sollte eine logopädische Therapie u.a. des 'Polterns' erschwinglich (oder wie es in ihren Kreisen auch heißt: Peanuts) sein, also die Nächsten bitte sowohl zur Einzel- als auch (wegen ihres Dissenses) Gemeinschaftstherapie:

German November 2011 - CDU-Kauder speaks Kauderwelsch: November 2011: Europe speaks 'Kauderwelsch' now!



Germany speaks latin? December 2011, ongoing: Menschenbild und Staatsverständnis des hervorragenden 'Faktotum'-Eigners Christian Wulff (s. Artikel: Krisen - Stichwort Germany) - Christian Wulff Kredit- und Medienaffäre seit 2011 - "Wulff-Affäre" seit 2011 - Wiki-Internetseite "WulffPlag" - 16 February: Prosecutors seek to lift President Wulff's immunity over the escalating scandal and the suspicion that he improperly accepted benefits - 17 February: German president Wulff announces resignation amid allegations that he received financial favours before becoming head of state - 18 February: Germany's president quits over corruption charges - NZZ 7. März: Antreten zum Fiasko - Kopfschütteln über den 'Grossen Zapfenstreich' (Musikwunsch: "Freude, schöner Götterfunken ... Seid umschlungen, Millionen!") für C. Wulff - 27 August 2013: Ex-German president Wulff to be tried on accepting unfair advantages - 14 November: German ex-President Wulff goes on trial over 'favours'



Ein Satz mit X, der hervorragende Kopf und Nachfolger im Amte CDU-Filbingers: Stefan Mappus ... Baden-Württemberg state election 2011 - NZZ 11. Juli 2012: Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen früheren CDU-Ministerpräsidenten Mappus wegen Untreue beim Kauf von EnBW-Aktien - NZZ 14. Juli: CDU distanziert sich von Stefan Mappus ... Gleichung gelöst: Das war wohl nix.



Bevor der erste NSU-Mord in Nürnberg im September 2000 geschah, war dem damaligen sächsischen CDU-Innenminister Klaus Hardraht die Struktur des Naziterror-Netzwerkes NSU bekannt: 21. Mai 2013: Mit Schreiben vom 28.04.2000 des Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz an den damaligen sächsischen CDU-Innenminister Klaus Hardraht und mehrere Verantwortliche wurden diese darüber unterrichtet, daß es Zweck der Nazi-Terrorgruppe NSU sei, 'schwere Straftaten gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu begehen' und daß bei der NSU 'eine deutliche Steigerung der Intensität bis hin zu schwersten Straftaten feststellbar' sei. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich von der CSU am 16.11.2011: 'Man konnte sich bis vor wenigen Tagen nicht vorstellen, dass es tatsächlich terroristische Organisationen geben könnte oder Zellen geben könnte, die mordend durchs Land laufen.' Wer ist dieser 'man'?









Das hervorragende CDU-Mitglied M. Aydin aus Gütersloh

(Aktualisierung vom 21. Mai 2012)



Musikschule Schmidt, Hermann-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh

An das Amtsgericht Gütersloh

Friedrich-Ebert-Straße 30
33330 Gütersloh

17.05.2012

Geschäftsnummer: 10 C 522/12

Klage

der Musikschule Schmidt Gütersloh, vertreten durch Herrn Wolfgang-Walther Schmidt, Hermann-Hesse-Str. 2a, 33332 Gütersloh (Klägerin)

gegen

Frau Ursel Aydin, Brockweg 76a, 33332 Gütersloh (Beklagte)

Seitens der Musikschule Schmidt erheben wir Klage.

Wir werden beantragen,

1. die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin den Betrag von Euro 79,45 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Weiterhin wird beantragt,

gemäß § 331 Abs. 3 ZPO gegen die Beklagte ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil zu erlassen, falls diese nicht rechtzeitig anzeigt, daß sie sich gegen die Klage verteidigen will.



Begründung:

Zwischen der Klägerin und der beklagten Ursel Aydin besteht seit dem 22.02.2011 ein Unterrichtsvertrag über die Erteilung von Violinunterricht für Talitha Aydin - die Tochter der Beklagten - in der Musikschule Schmidt in der Hermann-Hesse-Str. 2a. Gemäß Vertragstext ist dieser Vertrag vom 22.02.2011 kündbar zum 21.08. und zum 21.02. eines jeden Jahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

Beweis: Vorlage des Unterrichtsvertrages vom 22.02.2011 (s. Nr. 1 von 8 Anlagen)

Dem vereinbarten monatlichen Einzug der Unterrichtsgebühr von Euro 52,-- wurde am 10.04.2012 seitens der Beklagten ausdrücklich widersprochen. Der Betrag wurde infolgedessen zurückgebucht zzgl. einer Bankgebühr von Euro 3,-- . Damit befand und befindet sich die Beklagte im Zahlungsverzug im Betrag von Euro 55,--.

Beweis: Umsatzabfrage des Musikschulkontos vom 12.04.2012

Dem daraufhin erfolgenden Mahnbescheid vom 17.04.2012 wurde seitens der Beklagten am 26.04.2012 widersprochen und zwar hinsichtlich des gesamten Anspruchs. Damit war Klage geboten. Mit Einschreibebrief vom 25.04.2012 erhielt die Klägerin ein Kündigungsschreiben der Beklagten, in welchem letztere den bestehenden und ihr als Zweitschrift vorliegenden Unterrichtsvertrag ignoriert und ein rückwirkendes bzw. sofortiges Kündigungsrecht beansprucht.

Beweis: Vorlage des Einschreibebriefs von Ursel Aydin vom 25.04.2012

Den in dem Schreiben der Beklagten aufgestellten Behauptungen widerspricht die Klägerin mit Schärfe.

Im Winterhalbjahr 2010/2011 kam es auf Wunsch des Suryoyo Sat Studios Gütersloh, in dem u.a. der Ehemann der Beklagten tätig ist (s. unten), zu einer Zusammenarbeit mit der Musikschule Schmidt.

Beweis: Vorlage des Schreibens des Martin Barman vom Suryoyo Sat Studio vom 21.12.2010

Aus dem Schreiben geht hervor, daß das Studio Gütersloh die Zusammenarbeit mit einem musikalischen Beitrag der Musikschule "in naher Zukunft nochmals wiederholen" wollte. Ende April 2011 wandte sich daher die Klägerin an das Studio bzw. an Martin Barman mit dem Vorschlag einer gemeinsamen Veranstaltung Mitte Juni im Rahmen eines Projekts des Deutschen Musikrates. Der Vorschlag schloß ein, in der Veranstaltung Solidarität inbesondere mit syrischen Kindern zu zeigen, die in den Wochen zunehmend (vgl. den Krisenartikel auf der Internetseite www.Langenberger- Musikschule.de) von der Gewalt des Assad-Regimes betroffen waren. Im Mai wurde der übel zugerichtete Leichnam des 13-jährigen Hamza al-Khatib seiner Familie übergeben. Er war am 29. April verschwunden, von Assads Schergen gefoltert und ermordet worden. Die Klägerin erhielt auf zweimalige Anfrage auf den Anrufbeantworter keine Antwort des Suryoyo Studios.

Der Ehemann der Beklagten, der die Betreuung des Violinunterrichts der Tocher Talitha der Mutter (mitunter auch Großmutter und Großvater) überlassen hatte, suchte nun außerhalb des Unterrichts die Musikschule auf. Er sagte der Klägerin, daß er u.a. als Kameramann im Suryoyo Studio arbeite. Damit war nun - wenn auch unausgesprochen - klar, daß er eng mit Herrn Barman zusammenarbeitet. Herrn Barmann erwähnte er nicht. Er suchte dann das Gespräch über kulturelle und musikalische Traditionen in Europa und Syrien als eines der Heimatländer der Aramäer. In diesem Gespräch, das die Klägerin zunächst keineswegs verweigerte, ergriff der Ehemann der Beklagten schließlich Partei für das Assad-Regime. Die Klägerin widersprach unter Verweis auf die Tatsachen und in der Folge war klar, daß weitere derartige Gespräche wenig sinnvoll waren und daß seitens der Klägerin kein Interesse an weiteren Diskussionen mit erklärten Parteigängern Assads bestand.



Auf Wunsch der Violinschülerin Milidya Das bearbeitete die Klägerin im Januar 2012 das aramäische Lied "Al Tarheyk Ito" für drei Violinstimmen.

Beweis: Partitur des Liedes "Al Tarheyk Ito" vom Januar 2012

In der letzten Januarwoche übten die Kinder dieses Lied im Einzelunterricht und Anfang Februar wurde es im Violinensemble dreistimmig gespielt.

Die Tochter Talitha (als Aramäerin, aber Mitglied eines anderen Ensembles der Musikschule) der Beklagten hat das Lied auch erhalten und der Großvater, der seine Enkelin häufig zum Unterricht brachte und abholte (vor allem samstags), interessierte sich ebenfalls und bat um ein Exemplar, welches er am 31.01.2012 (ein Dienstag) auch erhielt. Daraufhin und schon am Wochenende trat eine Veränderung im Verhalten der Aydins ein. Großmutter und Großvater erschienen nun nicht mehr, um im Wechsel mit der Mutter die Enkelin zu bringen oder abzuholen sondern von nun ab erschien nur noch der Ehemann der Beklagten, der beim Bringen und Abholen der Tochter beständig und zunehmend penetrant versuchte, die Klägerin in Gespräche zu verwickeln und schließlich zu provozieren. Der Ehemann der Beklagten erschien z.B. eine halbe Stunde vor der Unterrichtszeit bzw. der Ensemblespielzeit am Samstag (drei Termine in der Woche) und machte sich nicht nur an diesem Samstag in der Musikschule breit, indem er sich demonstrativ ohne Einverständnis irgendwohin setzte oder im Raum auf und ab ging und die Klägerin sogar bedrängte (dichtes Daneben- oder Davorstellen).

Die Erwartung und Hoffnung der Klägerin, daß der Ehemann der Beklagten dieses dreiste Verhalten wegen Mißlingens der Provokation einstellen werde, erfüllte sich leider nicht.

Am 20. März 2012 hat der Ehemann der Beklagten, nachdem der Unterricht von Talitha bereits begonnen hatte, diesen unterbrochen und wollte die Klägerin in Gegenwart des achtjährigen Kindes in eine Diskussion verwickeln mit der beständig wiederholten und immer lauteren Frage, warum die Klägerin das Gespräch mit ihm verweigern würde. Wollte er den Violinunterricht durch eine Debatte über die gefolterten Kinder in Syrien ersetzen? Er hat noch zugehört, wie die Klägerin mit der Tochter Talitha über eine geplante Schulfeier der Paul-Gerhardt-Grundschule am Freitag den 30. März 2012 und Talithas Mitwirken bei dieser Veranstaltung gesprochen hat und dann seine Tochter angewiesen: "Komm Talitha, wir gehen." Talitha hat geweint und die Klägerin hat ihr geraten, mit ihrer Mutter und Großmutter zu sprechen. Herr Aydin ist daraufhin in herrischem Ton noch lauter geworden mit seiner Frage, warum die Klägerin das Gespräch mit ihm verweigere. Die Klägerin hat schließlich nur soviel entgegnet, daß sie mit erklärten Parteigängern Assads keine Diskussion wünsche.

Die Klägerin hat nach weiterem lautstarken Beharren des Ehemanns der Beklagten ganz emotionslos und sachlich mit der Bemerkung reagiert, daß sie sich ein solches Verhalten in der Musikschule nicht gefallen lasse. Der Ehemann der Beklagten hat seine Tochter dann angewiesen, mit ihm zum Auto zu gehen, behauptete nur noch lautstark, die Klägerin sei laut geworden und verschwand. Er hat den Unterricht in unverschämter Weise unter- und abgebrochen und behauptet dann Unwahrheiten.

Beweis: Vorlage einer Niederschrift des Telefongesprächs mit der Beklagten vom 30. März 2012 mit der Schilderung der abgebrochenen letzten Violinstunde Talithas

In diesem Telefongespräch vom 30.03.2012 vormittags um 11:27 Uhr fragt die Beklagte die Klägerin, wie sie den bestehenden Unterrichtsvertrag vom 22.02.2011 kündigen könne. Die Klägerin gibt die Auskunft, daß ein einziger schriftlich formulierter Satz mit der Mitteilung der Kündigung ausreiche und daß diese Kündigung dann wirksam werde entsprechend dem Vertragstext. In ihrem Falle sei der nächste Kündigungstermin der 21. August. Jetzt und auf diese Auskunft hin behauptet die Beklagte: "Nein, also ganz ehrlich, Herr Schmidt. Sie haben meinen Mann da persönlich rausgeschmissen aus der Musikschule."

In dem Telefongespräch am 30.03.2012 verschweigt die Beklagte der Klägerin dann ganz bewußt, daß die Tochter Talitha auf einer Schulfeier am 30. März mit von der Musikschule Schmidt unterrichteten Gitarrenschülern aufgetreten ist. Sie verschweigt diese Tatsache, obwohl die Klägerin sie ausdrücklich daraufhin anspricht und ihr sagt, daß Talitha an dieser Schulfeier gerne teilgenommen hätte.



Aus dem Telefongespräch mit der Beklagten am 30.03.2012 geht hervor, daß die Beklagte und deren Ehemann hinter dem Rücken der Klägerin die Tochter Talitha am 22. und 29. März zu gemeinsamen Proben mit einem von der Musikschule Schmidt an der Paul-Gerhardt-Schule durchgeführten Gitarrenkurs (inkl. Leihgitarren der Musikschule) zum Zwecke der Aufführung während der Schulfeier am 30. März veranlaßt haben. Auf dieser Schulfeier - dem jährlichen Frühlingssingen - wurde dann von der begleitenden Gitarrengruppe und Talitha mit Soloinstrument eine von der Klägerin verfaßte zweistimmige Bearbeitung des Liedes "Der Winter ist vergangen" aufgeführt.

Beweis: Vorlage der Partitur des Liedes "Der Winter ist vergangen" vom Februar 2012

Der genannte musikalische Satz des Liedes ist urheberrechtlich geschützt und die Aufführung u.a. durch die Tochter Talitha am 30. April 2012 in der Paul-Gerhardt-Schule wurde seitens der Beklagten widerrechtlich veranlaßt.

Beweis: Zeugenaussage des Gitarrenlehrers Thomas Wallmeier am 19. April 2012

Abgesehen davon, daß der Ehemann der Beklagten den Violinunterricht Talithas am 20.03.2012 mutwillig gestört, dann abgebrochen hat und ausfallend geworden ist und abgesehen davon, daß der Beklagten nur ein Kündigungsrecht entsprechend dem Unterrichtsvertrag zusteht:

Wollte die Beklagte den Unterrichtsvertrag vom 22.02.2011 betreffend in ihrem Schreiben vom 25. April 2012 ein rückwirkendes bzw. sofortiges Kündigungsrecht beanspruchen, hätte sie die Leistungen der Musikschule Schmidt im Rahmen von Proben und Aufführung in der Paul-Gerhardt-Schule nicht in Anspruch nehmen dürfen. Denn nach dem Widerspruch vom 10.04.2012 gegen den monatlichen Unterrichtsgebühreneinzug für März/April und der Rückbuchung lag nur für den Abrechnungszeitraum vom 22. Februar 2012 bis zum 21. März 2012 eine letzte Zahlung vor.

Aus diesem Grunde hat die Beklagte im Telefongespräch vom 30. März 2012 zum Mittel der Täuschung gegriffen und die Klägerin belogen.

Mit der Inanspruchnahme der Leistungen der Musikschule - über die Verletzung des Urheberrechts hinaus - erklärt die Beklagte höchstpersönlich die eigene - im übrigen ohnehin rechtlich unwirksame - rückwirkende Kündigung vom 25.04.2012 für ungültig und unwirksam.

Zur dargelegten Verhaltensweise der Beklagten und ihres Ehemannes gehört in der vorliegenden Angelegenheit noch, daß die Beklagte es wagt, in ihrem Schreiben vom 25. April 2012 der Klägerin die zeitweilige Erteilung - für ein Jahr immerhin und zusätzlich zum Ensemblespiel am Samstag - einer zweiten Unterrichtsstunde pro Woche und das zeitweilige kostenfreie Überlassen einer Musikschulvioline - auch für ein Jahr - vorzuwerfen. Das Kind, um dessen musikalische Entwicklung es sich bei einer Unterweisung handelt, wird die pädagogische Bedeutung des Entgegenkommens der Musikschule später genau zu schätzen wissen, in völligem Widerspruch zu seinen Eltern.

Die Klägerin hat nach Kenntnis des nur als dreist und unverschämt zu bezeichnenden Betrugs - ein auch strafrechtlich nach § 263 StGB und insofern auch nach § 106 UrhG zu verfolgender Tatbestand - gegenüber der Musikschule und deren Leistungen ein weiteres Mahnverfahren gegen die Beklagte beantragt mit dem Anspruch: Urheberrechtlich geschützte Werke - unerlaubte Nutzung aus dem Repertoire des Antragstellers. Gegen den in dieser Sache am 26.04.2012 zugestellten Mahnbescheid wurde am 11.05.2012 Widerspruch erhoben. Damit ist auch in dieser Angelegenheit Klage geboten und die Weiterleitung durch das Mahngericht an das zuständige Amtsgericht bereits eingeleitet.

Mit der vorliegenden Klage macht die Klägerin vorerst nur den für März/April 2012 zurückgebuchten Betrag von Euro 52,-- zzgl. Bank- und Mahngebühr, also Euro 79,45 geltend.

Beweis: Vorlage des gerichtlichen Mahnbescheids vom 17. April 2012

Die Geltendmachung der sich aus dem Unterrichtsvertrag vom 22.02.2011 ergebenden Forderungen für April/Mai, Mai/Juni, Juni/Juli und Juli/August 2012 in Höhe von 4 x Euro 52,- (also insgesamt Euro 208,--) bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Gütersloh, den 17. Mai 2012

(Unterschrift)








Das Gütersloher Amtsgericht erweist sich als unfähig, zweifach eingereichte Anlagen zur angekündigten und

nach eigenem Bekunden des Gerichts erhaltenen weiteren Anspruchsbegründung ... zu erkennen.

Kleiner Tipp (nach englisch 'tip'): Sie sind schwarz auf weiß und im Format DIN A4.

(Aktualisierung vom 9. Juni 2012)









Die weitere Anspruchsbegründung an das Gericht vom 2.06.2012











Antwort des Gerichts an die Musikschule vom 14.06.2012

oder: Die Erde ist eine Scheibe.











Antwort der Musikschule an das Gericht vom 1.07.2012













Stellungnahme des Musikschulleiters vom 15.07.2012 zum Schriftsatz der Gegenseite an das Gericht















Stellungnahme des Musikschulleiters vom 23.07.2012 zum Schriftsatz der Gegenseite an das Gericht











Stellungnahme des Musikschulleiters vom 5.08.2012 zum Schriftsatz der Gegenseite an das Gericht













Stellungnahme des Musikschulleiters vom 22.08.2012 zum Schriftsatz der Gegenseite an das Gericht















Urteil des Amtsgerichts Gütersloh vom 2.10.2012

















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Weiter zum Artikel: Oktoberrevolution 1917 in Rußland, Novemberrevolution 1918 in Deutschland

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