Diebstahl des Musikschulschildes in Langenberg
und Veralberung der Geschädigten auch durch die Kreispolizei des Kreises Gütersloh
(Artikel vom 23. Juli 2007)
Wie bei Firmen, Geschäften, Schulbetrieben etc. üblich, besitzt die Musikschule auch in
Langenberg seit 1998 ein fest an der Außenwand des Gebäudes montiertes großes
Firmenschild (Alu-Dibond). Am Samstag, 5. August 2006, mußten der Schulleiter und die
Klavierlehrerin aus Wiedenbrück feststellen, daß dies Musikschulschild in den
Sommerferien gestohlen worden war ("fachmännisch" abgeschraubt).
Anordnung der (Firmen-)Schilder vor dem Diebstahl Juli 2006
(Musikschulschild seit 1998)
Wandfläche nach dem Diebstahl des Musikschulschildes Juli/August 2006
Nach einem Telefonat am Montag, 7. August mit dem Vermieter Karl-Josef Baumjohann
erstattete der Anwalt unserer Schule noch am gleichen Tag Strafanzeige bei der
Kreispolizeibehörde Gütersloh KK Rheda-Wiedenbrück in der Angelegenheit.
In einem Anruf auf den Anrufbeantworter der Musikschule behauptete der Vermieter am folgenden Tag, das Schild sei in der Ferienzeit von der Wand abgefallen. Herr Feldmeier (ebenfalls Selhorster Str. 1 und in Langenberg einschlägig bekannt wegen Beleidigungen und Androhung von Tätlichkeiten durch seinen Kompagnon) und Herr Westernstroer von der GbR Selhorst (von Herrn Baumjohann beauftragt, das Schild wieder aufzuhängen) hätten sich des Schildes "erbarmt" (so wörtlich).
Der Ausdruck "Erbarmen" fiel Herrn Baumjohann offenbar in dem Zusammenhang ein, daß
der genannte Feldmeier zur gleichen Ferienzeit auch das festmontierte große Schild einer
Religionsgemeinschaft (ebenfalls Selhorster Str. 1) an der Außenwand des Gebäudes
abgeschraubt und entwendet hatte. Beide Schilder waren senkrecht übereinander an der Wand
angeschraubt gewesen.
In Gesprächen mit Vertretern dieser Religionsgemeinschaft wurde eindeutig geklärt, daß es
sich bei der Behauptung eines Herunterfallens beider Schilder im Juli um eine haarsträubende
Lüge handelt. Sie waren durch Feldmeier abgeschraubt und entwendet worden.
Der mit der Ermittlung befaßte Kriminalhauptkommissar Ortkraß von der
Kreispolizeibehörde behauptet dann zunächst wahrheitswidrig in seinem Aktenvermerk vom
22.08.06 an die Staatsanwaltschaft, er habe den Schulleiter in einem Telefonat am 21. August
nur um eine kurze schriftliche Bestätigung der vorgeblich so formulierten Aussage gebeten,
daß das Schild "wieder aufgetaucht" sei. Vom "Wiederauftauchen" spricht er mehrfach.
(Schilder sind demnach begabte Wesen, die mitunter weg- und dann wieder auftauchen.) Die
Rede vom "Wiederauftauchen" ist eindeutig ein Hirngespinst. Daher ist die kommissarliche
Behauptung, nur für dieses "Wiederauftauchen" habe er in seinem Telefonat eine kurze
Bestätigung angefragt, doppelt irreführend (immerhin in einem Aktenvermerk an die
Staatsanwaltschaft). Er hatte nämlich ganz ausdrücklich eine schriftliche Schilderung der
Angelegenheit einschließlich der Benennung von Zeugen und der Angabe von deren Kenntnis
in der Sache angefragt und umgehend am gleichen Tag per Fax auch erhalten.
Wie kommt KHK Ortkraß (Aktenvermerk vom 22.08.) ferner dazu zu behaupten, "aus der
schriftlichen Äußerung des Herrn Schmidt ergebe sich, daß es sich um zivilrechtliche
Streitigkeiten hinsichtlich der Aufteilung Werbeflächen und Parkplatzstreitigkeiten zwischen
verschiedenen Firmen" handelt? Sein Aktenvermerk steht in krassem Widerspruch zur
angeführten schriftlichen Schilderung, die er selbst - wie gesagt - am 21.08.06 nebst
Nennung von Zeugen und beteiligten Personen vom Schulleiter erbeten hatte. Angenommen,
jemand entwende (mit welchem Motiv auch immer) das Schild "Kreispolizeibehörde
Gütersloh KK Rheda-Wiedenbrück", welches an der Dienststelle des KHK Ortkraß
angebracht ist. Will KHK Ortkraß dann behaupten, es handele sich um eine Streitigkeit
hinsichtlich der Aufteilung von Werbeflächen? Wenn es dem Geschädigten, hier also der
Polizei, gelingen sollte, den Täter festzustellen und zur Herausgabe des gestohlenen Schildes
zu bewegen, will KHK Ortkraß dann behaupten, das Schild sei "wieder aufgetaucht"?
Wenn nach der Feststellung des Verschwindens unseres Musikschulschildes niemand schnell
eingegriffen hätte - wohlbemerkt: die Ermittlung erfolgte durch die Musikschule selbst,
noch in der Ferienzeit, in der der Diebstahl nicht zufällig geschah -, wäre ein Täter (des
tatsächlich geschehenen Diebstahls) nicht festgestellt worden. Wenn dann die Kreispolizei
bzw. Staatsanwaltschaft bei späterer Anzeige (wie schon in der Hermann-Hesse-Str. 2a in
Gütersloh, s. Darstellung weiter oben, hinsichtlich der angezeigten Fahrraddiebstähle etc.)
nach Monaten mitgeteilt hätte, daß ein Täter nicht habe ermittelt werden können und die
Ermittlung eingestellt worden sei, wäre selbstverständlich weiter von einem Diebstahl, Täter
unbekannt, gesprochen worden.
Der Dieb mußte zur Herausgabe gezwungen werden (durch unser Eingreifen und den
entstandenen Druck eines laufenden Strafantrags), sonst wäre das Musikschulschild
verschwunden geblieben. Die Entwendung wäre bei Feststellung durch uns später nach Ende
der Ferien und Strafanzeige zwar selbstverständlich "Diebstahl" genannt worden, auch von
KHK Ortkraß, und noch später hätte es womöglich dann geheißen, der Täter, der Dieb sei
nicht ermittelbar. Aber nach Ermittlung des Diebes war es angeblich kein Diebstahl mehr.
Es ging, nach Aufdeckung und eben nun wissentlich nur darum, den eindeutig identifizierten
Dieb zu decken und die Staatsanwaltschaft dahingehend zu beeinflussen, das Verfahren
einzustellen.
Es ist auch hierzulande nicht zuviel verlangt, daß es bei Reaktionen (und der Staat, soweit er
als Polizei, Staatsanwaltschaft etc. auftritt, hat dazu gesetzlich vorgeschriebene Pflichten) auf
kriminelle Vorgänge auch darum gehen muß, daß diese aufgeklärt werden, damit vor allem
die Geschädigten zumindest wissen, was genau geschehen ist und eine Wiederholung
vermieden wird. Was macht nun der KHK, damit gewußt wird, was genau geschehen ist und
damit weiteren Taten vorgebeugt werden kann? Er nennt den Vorgang wider besseres Wissen
eine Streitigkeit um Werbeflächen, um die kriminelle Tat unter den Teppich zu kehren. Der
Täter konnte überraschend schnell ermittelt werden. Paßt das einem Kriminalhauptkommisar
nicht? Er spricht vom Wiederauftauchen eines Gegenstandes in einer Streitigkeit um die
Aufteilung von Werbeflächen. Eine polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlung versucht er
zu verhindern ("... wird daher zunächst auf die Anlage eines Personalbogens verzichtet").
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld (vgl. die Strafanzeigen den Gütersloher Schulbetrieb
betreffend) teilt dann in 2007 mit, daß der entstandene Schaden von dem Beschuldigten
wiedergutgemacht worden sei (was nicht der Wahrheit entspricht), das Verschulden als gering
anzusehen sei und der Beschuldigte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei. Das
Ermittlungsverfahren sei deshalb eingestellt worden. (Man staune: Wenn Voraussetzung einer
Ermittlung sein muß, daß jemand strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, könnte nie eine
Ermittlung begonnen werden, die dann zu eben diesem strafrechtlichen "Erscheinen" führt.)
Die Freunde des Diebstahls, der Beleidigung, des Betruges etc. gibt es nicht nur in Gütersloh.
Langenberg soll der Kreisstadt nicht nachstehen. Gewisse Zeitgenossen tun eben etwas für
ihre Heimatorte. In der Folge solcher Machenschaften zeigt sich ein Verharmlosen,
Herunterspielen etc. und das offenkundig auch auf Kreisebene.
Die Zeitpunkte der Vorfälle sind dabei keineswegs zufällig. Es gibt z.B. Animationen
verschiedener Art, die - mittlerweile nicht mehr nur als "Arbeitshypothese" und Verdacht - in
einem erkennbaren Zusammenhang stehen. Die Kette läßt sich zeitlich bis auf das Jahr 1969
zurückverfolgen. Die Akteure und ihre nach oben strebende Seilschaft sind benennbar und
haben auch für das Opfer und die Geschädigten (zunehmend erkennbar und zum Teil neue)
Namen und Gesicht.