Diebstahl des Musikschulschildes in Langenberg

und Veralberung der Geschädigten auch durch die Kreispolizei des Kreises Gütersloh

(Artikel vom 23. Juli 2007)



Wie bei Firmen, Geschäften, Schulbetrieben etc. üblich, besitzt die Musikschule auch in Langenberg seit 1998 ein fest an der Außenwand des Gebäudes montiertes großes Firmenschild (Alu-Dibond). Am Samstag, 5. August 2006, mußten der Schulleiter und die Klavierlehrerin aus Wiedenbrück feststellen, daß dies Musikschulschild in den Sommerferien gestohlen worden war ("fachmännisch" abgeschraubt).

Anordnung der (Firmen-)Schilder vor dem Diebstahl Juli 2006

(Musikschulschild seit 1998)





Wandfläche nach dem Diebstahl des Musikschulschildes Juli/August 2006





Nach einem Telefonat am Montag, 7. August mit dem Vermieter Karl-Josef Baumjohann erstattete der Anwalt unserer Schule noch am gleichen Tag Strafanzeige bei der Kreispolizeibehörde Gütersloh KK Rheda-Wiedenbrück in der Angelegenheit.

In einem Anruf auf den Anrufbeantworter der Musikschule behauptete der Vermieter am folgenden Tag, das Schild sei in der Ferienzeit von der Wand abgefallen. Herr Feldmeier (ebenfalls Selhorster Str. 1 und in Langenberg einschlägig bekannt wegen Beleidigungen und Androhung von Tätlichkeiten durch seinen Kompagnon) und Herr Westernstroer von der GbR Selhorst (von Herrn Baumjohann beauftragt, das Schild wieder aufzuhängen) hätten sich des Schildes "erbarmt" (so wörtlich).

Der Ausdruck "Erbarmen" fiel Herrn Baumjohann offenbar in dem Zusammenhang ein, daß der genannte Feldmeier zur gleichen Ferienzeit auch das festmontierte große Schild einer Religionsgemeinschaft (ebenfalls Selhorster Str. 1) an der Außenwand des Gebäudes abgeschraubt und entwendet hatte. Beide Schilder waren senkrecht übereinander an der Wand angeschraubt gewesen.

In Gesprächen mit Vertretern dieser Religionsgemeinschaft wurde eindeutig geklärt, daß es sich bei der Behauptung eines Herunterfallens beider Schilder im Juli um eine haarsträubende Lüge handelt. Sie waren durch Feldmeier abgeschraubt und entwendet worden.

Der mit der Ermittlung befaßte Kriminalhauptkommissar Ortkraß von der Kreispolizeibehörde behauptet dann zunächst wahrheitswidrig in seinem Aktenvermerk vom 22.08.06 an die Staatsanwaltschaft, er habe den Schulleiter in einem Telefonat am 21. August nur um eine kurze schriftliche Bestätigung der vorgeblich so formulierten Aussage gebeten, daß das Schild "wieder aufgetaucht" sei. Vom "Wiederauftauchen" spricht er mehrfach. (Schilder sind demnach begabte Wesen, die mitunter weg- und dann wieder auftauchen.) Die Rede vom "Wiederauftauchen" ist eindeutig ein Hirngespinst. Daher ist die kommissarliche Behauptung, nur für dieses "Wiederauftauchen" habe er in seinem Telefonat eine kurze Bestätigung angefragt, doppelt irreführend (immerhin in einem Aktenvermerk an die Staatsanwaltschaft). Er hatte nämlich ganz ausdrücklich eine schriftliche Schilderung der Angelegenheit einschließlich der Benennung von Zeugen und der Angabe von deren Kenntnis in der Sache angefragt und umgehend am gleichen Tag per Fax auch erhalten.

Wie kommt KHK Ortkraß (Aktenvermerk vom 22.08.) ferner dazu zu behaupten, "aus der schriftlichen Äußerung des Herrn Schmidt ergebe sich, daß es sich um zivilrechtliche Streitigkeiten hinsichtlich der Aufteilung Werbeflächen und Parkplatzstreitigkeiten zwischen verschiedenen Firmen" handelt? Sein Aktenvermerk steht in krassem Widerspruch zur angeführten schriftlichen Schilderung, die er selbst - wie gesagt - am 21.08.06 nebst Nennung von Zeugen und beteiligten Personen vom Schulleiter erbeten hatte. Angenommen, jemand entwende (mit welchem Motiv auch immer) das Schild "Kreispolizeibehörde Gütersloh KK Rheda-Wiedenbrück", welches an der Dienststelle des KHK Ortkraß angebracht ist. Will KHK Ortkraß dann behaupten, es handele sich um eine Streitigkeit hinsichtlich der Aufteilung von Werbeflächen? Wenn es dem Geschädigten, hier also der Polizei, gelingen sollte, den Täter festzustellen und zur Herausgabe des gestohlenen Schildes zu bewegen, will KHK Ortkraß dann behaupten, das Schild sei "wieder aufgetaucht"?

Wenn nach der Feststellung des Verschwindens unseres Musikschulschildes niemand schnell eingegriffen hätte - wohlbemerkt: die Ermittlung erfolgte durch die Musikschule selbst, noch in der Ferienzeit, in der der Diebstahl nicht zufällig geschah -, wäre ein Täter (des tatsächlich geschehenen Diebstahls) nicht festgestellt worden. Wenn dann die Kreispolizei bzw. Staatsanwaltschaft bei späterer Anzeige (wie schon in der Hermann-Hesse-Str. 2a in Gütersloh, s. Darstellung weiter oben, hinsichtlich der angezeigten Fahrraddiebstähle etc.) nach Monaten mitgeteilt hätte, daß ein Täter nicht habe ermittelt werden können und die Ermittlung eingestellt worden sei, wäre selbstverständlich weiter von einem Diebstahl, Täter unbekannt, gesprochen worden.

Der Dieb mußte zur Herausgabe gezwungen werden (durch unser Eingreifen und den entstandenen Druck eines laufenden Strafantrags), sonst wäre das Musikschulschild verschwunden geblieben. Die Entwendung wäre bei Feststellung durch uns später nach Ende der Ferien und Strafanzeige zwar selbstverständlich "Diebstahl" genannt worden, auch von KHK Ortkraß, und noch später hätte es womöglich dann geheißen, der Täter, der Dieb sei nicht ermittelbar. Aber nach Ermittlung des Diebes war es angeblich kein Diebstahl mehr. Es ging, nach Aufdeckung und eben nun wissentlich nur darum, den eindeutig identifizierten Dieb zu decken und die Staatsanwaltschaft dahingehend zu beeinflussen, das Verfahren einzustellen.

Es ist auch hierzulande nicht zuviel verlangt, daß es bei Reaktionen (und der Staat, soweit er als Polizei, Staatsanwaltschaft etc. auftritt, hat dazu gesetzlich vorgeschriebene Pflichten) auf kriminelle Vorgänge auch darum gehen muß, daß diese aufgeklärt werden, damit vor allem die Geschädigten zumindest wissen, was genau geschehen ist und eine Wiederholung vermieden wird. Was macht nun der KHK, damit gewußt wird, was genau geschehen ist und damit weiteren Taten vorgebeugt werden kann? Er nennt den Vorgang wider besseres Wissen eine Streitigkeit um Werbeflächen, um die kriminelle Tat unter den Teppich zu kehren. Der Täter konnte überraschend schnell ermittelt werden. Paßt das einem Kriminalhauptkommisar nicht? Er spricht vom Wiederauftauchen eines Gegenstandes in einer Streitigkeit um die Aufteilung von Werbeflächen. Eine polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlung versucht er zu verhindern ("... wird daher zunächst auf die Anlage eines Personalbogens verzichtet").

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld (vgl. die Strafanzeigen den Gütersloher Schulbetrieb betreffend) teilt dann in 2007 mit, daß der entstandene Schaden von dem Beschuldigten wiedergutgemacht worden sei (was nicht der Wahrheit entspricht), das Verschulden als gering anzusehen sei und der Beschuldigte strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei. Das Ermittlungsverfahren sei deshalb eingestellt worden. (Man staune: Wenn Voraussetzung einer Ermittlung sein muß, daß jemand strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, könnte nie eine Ermittlung begonnen werden, die dann zu eben diesem strafrechtlichen "Erscheinen" führt.)

Die Freunde des Diebstahls, der Beleidigung, des Betruges etc. gibt es nicht nur in Gütersloh. Langenberg soll der Kreisstadt nicht nachstehen. Gewisse Zeitgenossen tun eben etwas für ihre Heimatorte. In der Folge solcher Machenschaften zeigt sich ein Verharmlosen, Herunterspielen etc. und das offenkundig auch auf Kreisebene.

Die Zeitpunkte der Vorfälle sind dabei keineswegs zufällig. Es gibt z.B. Animationen verschiedener Art, die - mittlerweile nicht mehr nur als "Arbeitshypothese" und Verdacht - in einem erkennbaren Zusammenhang stehen. Die Kette läßt sich zeitlich bis auf das Jahr 1969 zurückverfolgen. Die Akteure und ihre nach oben strebende Seilschaft sind benennbar und haben auch für das Opfer und die Geschädigten (zunehmend erkennbar und zum Teil neue) Namen und Gesicht.



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